(Allgemein) Atomare Bewaffnung Deutschlands?
(07.02.2026, 15:37)Fox1 schrieb: Juristische Diskussion ist doch letztlich nicht von Bedeutung bzw. von rein akademischen Wert. Letztendlich gibt es wie immer eine Klausel. Der Schutz der eigenen Bevölkerung muss absolute Priorität haben und nichts anderes !

Es wäre schon möglich die juristische Diskussion hintenan zu stellen, aber auch dann muss man sich gefallen lassen, dass man das Völkerrecht eben bricht. Die Konsequenzen daraus sind bekannt.

Nach wie vor wird eine eigenständige atomare Bewaffnung aber durch unseren Bundeskanzler, eben u. a. wegen des Völkerrechtes, ausgeschlossen (Artikel Tagesschau 18.02.2026).

Hingegen scheint eine atomare Bewaffnung in Partnerschaft mit Frankreich immer weiter im Fokus, die Gespräche befinden sich hier aber in einem überaus frühen Stadium.
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(18.02.2026, 20:53)Phalanx schrieb: Es wäre schon möglich die juristische Diskussion hintenan zu stellen, aber auch dann muss man sich gefallen lassen, dass man das Völkerrecht eben bricht. Die Konsequenzen daraus sind bekannt.

Nach wie vor wird eine eigenständige atomare Bewaffnung aber durch unseren Bundeskanzler, eben u. a. wegen des Völkerrechtes, ausgeschlossen (Artikel Tagesschau 18.02.2026).

Hingegen scheint eine atomare Bewaffnung in Partnerschaft mit Frankreich immer weiter im Fokus, die Gespräche befinden sich hier aber in einem überaus frühen Stadium.

FR ist nur eine Nebelkerze nach meiner Meinung. Eher kommt es zu einer Zusammenarbeit mit den Skandinaviern u.a. Ganz offensichtlich arbeitet DEU an etlichen potentiellen Trägersystemen. Wer dann der formale Halter der Sprengköpfe ist, ist im Prinzip egal, solange DEU Zugriff hat und die Drohung im Raum steht - eine evtl. neue nukleare Teilhabe …

Hat SWE z.B. auch derart bindende Verträge unterschrieben?
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(19.02.2026, 11:13)Fox1 schrieb: Wer dann der formale Halter der Sprengköpfe ist, ist im Prinzip egal, solange DEU Zugriff hat und die Drohung im Raum steht - eine evtl. neue nukleare Teilhabe …

„Zugriff“ ist ja ein auslegungsfähiger Begriff. In meiner Wahrnehmung ist eine effektive Abschreckung nur dann gegeben, wenn man alleinig Zugriff auf die entsprechenden Systeme hat.

Auch wenn man den Schweden unterstellen darf, dass diese weitestgehend dieselben Interessen wie Deutschland verfolgt, so kann es ja im entscheidenden Moment immer den Partner geben, der den finalen Abschuss dann doch nicht „bewilligt“ und stattdessen zögert.

In diesem Beispiel habe ich wohl nur die Befürchtung, dass Deutschland der Staat ist, der zögern würde.

(19.02.2026, 11:13)Fox1 schrieb: Hat SWE z.B. auch derart bindende Verträge unterschrieben?

Schweden ist ebenfalls Mitgliedsstaat des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, wie Deutschland, nur ließe sich dieser Vertrag ordnungsgemäß kündigen, wonach im Anschluss eine Entwicklung oder der Erwerb von Kernwaffen zulässig wäre.

Ein direkter Vergleich zu den aufgeworfenen Rechtsfragen in Deutschland die sich aus dem 2+4 Vertrag ergeben bietet sich daher nicht an.
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Besser spät als nie! Hoffentlich hin zu gemeinsamen Geschwadern mit EF ECR und Rafale!
Frankreich: Emmanuel Macron kündigt gemeinsame Atomübungen mit Deutschland an | DIE ZEIT https://share.google/oYg77ElMdIg60wNrV

Bei der Übung kann es sich eigentlich nur um Poker handeln.
Die Steuerungsgruppe ist sehr interessant - auch die Fokussierung auf auf die konventionelle, strategische Ebene.
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„Hartpunkt“ schrieb:Wie aus der von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron verfassten Erklärung hervorgeht, gehören hierzu Konsultationen über die geeignete Mischung aus konventionellen Fähigkeiten, Raketenabwehr sowie französischen Nuklearfähigkeiten. Wie es weiter heißt, haben Frankreich und Deutschland vereinbart, in diesem Jahr erste konkrete Schritte in diese Richtung zu gehen, darunter die konventionelle Beteiligung Deutschlands an französischen Nuklearübungen, gemeinsame Besuche strategischer Einrichtungen sowie die Weiterentwicklung konventioneller Fähigkeiten mit europäischen Partnern.
https://www.hartpunkt.de/abschreckung-pa...operieren/

Scheinbar möchte man hier weniger den Schritt hin zu gemeinsamen Nuklearfähigkeiten gegen sondern bei einem gemeinsamen Abschreckungskomplex kooperieren in denen verschiedene Fähigkeiten aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen,

Definitiv keine uninteressante Idee.
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(03.03.2026, 00:34)DopePopeUrban schrieb: Scheinbar möchte man hier weniger den Schritt hin zu gemeinsamen Nuklearfähigkeiten gegen sondern bei einem gemeinsamen Abschreckungskomplex kooperieren in denen verschiedene Fähigkeiten aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen,

Definitiv keine uninteressante Idee.
Vor allem eine realistische.
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Nun ja …
Zitat:Die Entscheidungshoheit über die Atomwaffen bleibe jedoch ausschließlich in der Hand des französischen Präsidenten, betonte Macron. "Es wird keinerlei Beteiligung an der endgültigen Entscheidung geben, weder an ihrer Planung noch an ihrer Umsetzung", sagte er.
Das ist tatsächlich weniger Teilhabe, als wir derzeit mit den USA haben.

Wir haben die nukleare Teilhabe mit den USA gerade deshalb aufrechterhalten, weil Deutschland dadurch auf strategischer, operativer und taktischer Ebene an der Planung beteiligt ist, und weil zumindest die auf deutschem Gebiet stationierten US-Nuklearwaffen (einst für den Einsatz auf ebendiesem Gebiet vorgesehen!) nicht gegen deutschen Willen eingesetzt werden können.

Wie stabil ist nun dieser französische Schutzschirm aus deutscher Sicht? Stellen wir uns folgendes Szenar vor: Jean-Luc Mélenchon oder Jordan Bardella werden Präsident, und es kommt im Baltikum zum Konflikt mit Russland. Deutschland will den Balten beistehen, der Herr im Élysée macht aber auf Trump und verkündet, non, die NATO hat Russland provoziert, wir müssen Kompromisse machen. Was dann?

Ich halte es für falsch, dass Merz den Alleingang definitiv ausgeschlossen hat.

Denn nein, die Rechtslage ist in dieser Hinsicht keineswegs eindeutig. Falls Interesse besteht, kann ich verschiedene Beiträge aus der Rechtslehre zusammentragen, die sich mit dem Thema befassen.

Es ist mindestens eine potente Mindermeinung, nach Anzahl der Zitierungen vielleicht sogar die herrschende Meinung in der deutschen Staatsrechtslehre, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland in dieser Hinsicht nicht bindet.

Der Vertrag hat sein Vertragsziel erfüllt, die Rechtsfolge ist eingetreten, und die ist praktisch unumkehrbar. Außerdem enthält er keine Bestimmungen, um Vertragsverstöße ex post zu sanktionieren. Er hat sich also in seinem Vollzug erfüllt, und ist damit Lex mortua: ein bloßes historisches Dokument.

Und selbst wenn es anders wäre: Da die BRD im Zwei-plus-Vier-Vertrag nur ihren Willen bekräftigt hat, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen, kann der Vertrag sie nur insoweit binden, solange diese Verpflichtungen auch weiterhin gelten. Der Nichtverbreitungsvertrag kann jedoch aufgekündigt werden.

Schlussfolgerung: Entweder hat Merz gekniffen, der innenpolitischen Opposition geschuldet, oder er wollte wirklich nur, wie von mir vorgeschlagen, durch "lautes Nachdenken" französische Zugeständnisse erhalten.

Wie viel diese Zugeständnisse wert sind, lässt Spielraum für Interpretationen. Vader
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(03.03.2026, 05:39)muck schrieb: Nun ja …Das ist tatsächlich weniger Teilhabe, als wir derzeit mit den USA haben.

Wir haben die nukleare Teilhabe mit den USA gerade deshalb aufrechterhalten, weil Deutschland dadurch auf strategischer, operativer und taktischer Ebene an der Planung beteiligt ist, und weil zumindest die auf deutschem Gebiet stationierten US-Nuklearwaffen (einst für den Einsatz auf ebendiesem Gebiet vorgesehen!) nicht gegen deutschen Willen eingesetzt werden können.

Wie stabil ist nun dieser französische Schutzschirm aus deutscher Sicht? Stellen wir uns folgendes Szenar vor: Jean-Luc Mélenchon oder Jordan Bardella werden Präsident, und es kommt im Baltikum zum Konflikt mit Russland. Deutschland will den Balten beistehen, der Herr im Élysée macht aber auf Trump und verkündet, non, die NATO hat Russland provoziert, wir müssen Kompromisse machen. Was dann?

Ich halte es für falsch, dass Merz den Alleingang definitiv ausgeschlossen hat.

Denn nein, die Rechtslage ist in dieser Hinsicht keineswegs eindeutig. Falls Interesse besteht, kann ich verschiedene Beiträge aus der Rechtslehre zusammentragen, die sich mit dem Thema befassen.

Es ist mindestens eine potente Mindermeinung, nach Anzahl der Zitierungen vielleicht sogar die herrschende Meinung in der deutschen Staatsrechtslehre, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland in dieser Hinsicht nicht bindet.

Der Vertrag hat sein Vertragsziel erfüllt, die Rechtsfolge ist eingetreten, und die ist praktisch unumkehrbar. Außerdem enthält er keine Bestimmungen, um Vertragsverstöße ex post zu sanktionieren. Er hat sich also in seinem Vollzug erfüllt, und ist damit Lex mortua: ein bloßes historisches Dokument.

Und selbst wenn es anders wäre: Da die BRD im Zwei-plus-Vier-Vertrag nur ihren Willen bekräftigt hat, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen, kann der Vertrag sie nur insoweit binden, solange diese Verpflichtungen auch weiterhin gelten. Der Nichtverbreitungsvertrag kann jedoch aufgekündigt werden.

Schlussfolgerung: Entweder hat Merz gekniffen, der innenpolitischen Opposition geschuldet, oder er wollte wirklich nur, wie von mir vorgeschlagen, durch "lautes Nachdenken" französische Zugeständnisse erhalten.

Wie viel diese Zugeständnisse wert sind, lässt Spielraum für Interpretationen. Vader
Für mich ist entscheidend, dass DEU kein Geld für FR Atomwaffen ausgibt, ohne ein Mitspracherecht zu haben. Alles andere ist wieder mal europapolitisches BlaBla. Was Merz aktuell sagt, und was im Hintergrund vorbereitet und vorangetrieben wird, muss und wird nicht das gleiche sein.
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Transparenzhinweis zu meiner früheren Aussage: Es handelt sich um keine besonders präsente Meinung in der Völkerrechtslehre, wenn man in der Suche weiter ausgreift, geht tatsächlich eine deutliche Mehrzahl der Völkerrechtler davon aus, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland unmittelbar weiter bindet. Ich hatte einfach geschlampt.

Sollte sich Deutschland nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen, wäre dies allerdings höchstwahrscheinlich rechtlich folgenlos; die Gründe wurden schon genannt. Als Vergleichsfall wird die einseitige Obsoleszenzerklärung bestimmter Beschränkungen des Österreichischen Staatsvertrags von 1955 durch die österreichische Bundesregierung genannt. (Vgl. Brand, Christoph-Matthias, Souveränität für Deutschland: Grundlagen, Entstehungsgeschichte und Bedeutung des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990, Köln 1993).

Zur abweichenden Meinung hinsichtlich der Nuklearwaffen:

Die wohl bedeutendste abweichende Stimme gehörte dem profilierten Völkerrechtler Dieter Blumenwitz. Er schrieb 1990, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein echter Friedensvertrag und vermutlich nicht einmal ein funktionelles Äquivalent dazu sei, sondern lediglich außenpolitische Aspekte der Wiedervereinigung regele. Dies zeigte sich für ihn besonders anhand von Art. 3:

"Der der Abrüstung und Rüstungskontrolle gewidmeten Vorschrift, in Friedensverträgen meist eine der zentralen Bestimmungen, kommt im '2+4'-Vertrag nur deklaratorische Bedeutung zu. Dies zeigt schon der Aufbau des Art. 3: bereits bestehende Verpflichtungen werden deutscherseits bekräftigt und erläutert (Abs. 1), bereits abgegebene Erklärungen wiederholt (Abs. 2); die Erklärungen werden von den Vier Mächten ohne weitere Kommentierung zur Kenntnis genommen. Durch die Aufnahme der Verpflichtungen und Erklärungen in den '2+4'-Vertrag haben sich diese inhaltlich in keiner Weise verändert".

Gemeint sind hier die Erklärung zum Verzicht auf Atomwaffen beim Eintritt in die Westeuropäische Union (Anmerkung: "[Dieser] Verzicht auf die Entwicklung und Produktion" bezieht sich nur "auf das eigene Land, die Beteiligung an der Herstellung in Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf deren Territorium ist offen"), sowie eben der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, auf den Art. 3 I 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrags namentlich abstellt.

Jedoch: in der damals gültigen Form war der Vertrag auf 25 Jahre beschränkt und lief 1995 aus. Deutschland allein hatte es nicht in der Hand, ob der Vertrag über 1995 hinaus erneuert werden würde. Für Blumenwitz sprach dies "gegen einen Regelungscharakter", aus recht offenkundigen Gründen, wenn man seiner Argumentation folgt.

Quelle: Blumenwitz, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, S. 3046 ff.

Abgeschwächt, aber in der Sache ähnlich, urteilte Dietrich Rauschning: Für ihn ist der "2+4-Vertrag ein politisch bedeutsames Abkommen, das jedoch teilweise deklaratorischen Charakter" habe, weil "viele Verpflichtungen bereits aus anderen Verträgen stammen". Den Nuklearwaffenverzicht nach Art. 3 streift Rauschning nur, indem er die temporäre Natur und das Kündigungsrecht nach Art. 10 I hervorhebt; ihm dient diese "Eigenheit" des Vertrags als eines seiner Argumente, um anzuzweifeln, ob der Zwei-plus-Vier-Vertrag wirklich eine abschließende Regelung der Deutschlandfrage darstellt.

Quelle: Rauschning, Deutsches Verwaltungsblatt 1990, S. 1275

Nach dieser Meinung ist es "nur" eine Frage des politischen Willens, ob Deutschland sich nuklear bewaffnet; nach der herrschenden Lehre steht der Zwei-plus-Vier-Vertrag dem entgegen, obwohl ein Verstoß wahrscheinlich folgenlos bliebe. In der Sache bleibe ich deshalb bei meiner Behauptung, dass es sich eher um eine politische als eine rechtliche Frage handelt.

Welche der vier Siegermächte würde sich dagegen aussprechen? Ich wage eine Vermutung:

Großbritannien würde sich eher nicht dagegen aussprechen. Obwohl die politische Linke mit der Rückabwicklung des Brexit liebäugelt, dürfte das Land in seiner Gesamtheit eher eine Schaukelstuhl-Politik zwischen EU und USA betreiben wollen. Umso stärker sich Kontinentaleuropa selbst verteidigt, desto weniger wird Großbritannien in die Pflicht genommen.

Für Frankreich wäre ein solches Vorhaben ein interessantes Dilemma. Dafür sprechen schon die bisherigen Äußerungen zur Aufrüstung durch die Regierung Merz. Würde Deutschland die Last der nuklearen Abschreckung mittragen, könnte Frankreich viel Geld sparen und gleichzeitig seinem Ziel näherkommen, Großbritannien auf dem Kontinent zu marginalisieren. Andererseits beruhte die deutsch-französische Beziehung seit 1990 auf einer Aufgabenteilung: Frankreich ist militärisch Seniorpartner, Deutschland wirtschaftlich. Ein nuklear bewaffnetes Deutschland wäre endgültig die dominante Kraft in der Europäischen Union, das ist sicher nicht immer im französischen Interesse.

Russland würde selbstverständlich Zeter und Mordio schreien. Allerdings ist diese Stimme diejenige, die am leichtesten zu ignorieren wäre. Wer das Völkerrecht gewohnheitsmäßig ignoriert und Deutschland mit nuklearer Vernichtung droht, kann sich schwerlich zum Richter aufschwingen.

Amerika wäre eine Wild Card. Der US-Regierung traue ich buchstäblich jegliche Reaktion auf die hypothetische deutsche Ankündigung zu, Nuklearwaffen anzustreben: von enthusiastischer Begeisterung (Verantwortungsübernahme) bis hin zum vollständigen Gegenteil. Ein nuklear bewaffnetes Deutschland wäre militärisch auf die USA nicht länger angewiesen, und damit in dieser Hinsicht nicht erpressbar.

Die größte Hürde wäre aber natürlich innenpolitischer Natur. Die innenpolitischen Widerstände scheinen mir auch den bisherigen Kurs der Regierung in dieser Frage geprägt zu haben.

P.S. an den Foristen, der mir eine P.N. zum Thema geschickt hatte: Du hast Deine P.N.-Funktion aktiviert, man kann Dir daher nicht antworten.
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