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Also eine der ersten Amtshandlungen von Hr. Mamdani, seit ein paar Tagen ja Bürgermeister von New York, war es, ausgerechnet die IHRA-Verordnungen (International Holocaust Remembrance Alliance) von Vorgänger Adams aufzuheben. Die IHRA unterstützt nicht nur die Aufarbeitung des Holocaust, sondern hilft auch Organisationen und Privatpersonen bei dem Versuch, Antisemitismus zu erkennen und zu bekämpfen.
Zitat:Mamdani revokes IHRA antisemitism definition on day 1, amid broad rejection of Adams orders [...]
In one of his first acts in office on Thursday, New York City Mayor Zohran Mamdani revoked the city’s implementation of an antisemitism definition that includes some forms of Israel criticism, in a sweeping rejection of his predecessor’s executive orders.
The mass revocation of those executive orders also canceled other pro-Israel measures taken by the former mayor, Eric Adams. Mamdani, a far-left anti-Zionist, took office with the start of the new year, replacing Adams’s staunchly pro-Israel administration.
https://www.timesofisrael.com/mamdani-re...ms-orders/
Diese erste Amtshandlung von Mamdani spricht Bände.
Schneemann
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Disziplinarmaßnahme gegen Senator Mark Kelly - nach seinen Aufruf zur Befehlsverweigerung werden seine Ruhestandsbezüge als US Navy Captain gekürzt:
Pete Hegseth schrieb:Six weeks ago, Senator Mark Kelly — and five other members of Congress — released a reckless and seditious video that was clearly intended to undermine good order and military discipline. As a retired Navy Captain who is still receiving a military pension, Captain Kelly knows he is still accountable to military justice. And the Department of War — and the American people — expect justice.
Therefore, in response to Senator Mark Kelly’s seditious statements — and his pattern of reckless misconduct — the Department of War is taking administrative action against Captain Mark E. Kelly, USN (Ret). The department has initiated retirement grade determination proceedings under 10 U.S.C. § 1370(f), with reduction in his retired grade resulting in a corresponding reduction in retired pay.
[...] https://x.com/SecWar/status/2008189258528665898
Der Vizepräsidentenkandidat von Kamala Harris, Tim Walz verzichtet wegen einem klitzekleinen Betrugssskandal in Milliardenhöhe auf seine Wiederwahl:
Zitat:Gov. Tim Walz has dropped out of the 2026 Minnesota Governor’s race amid a multi-billion dollar fraud scandal in his state.
https://x.com/america/status/2008187264501969004
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(05.01.2026, 18:13)Nightwatch schrieb: Der Vizepräsidentenkandidat von Kamala Harris, Tim Walz verzichtet wegen einem klitzekleinen Betrugssskandal in Milliardenhöhe auf seine Wiederwahl Etwas Kontext dazu ( stern.de):
Zitat:"Jede Minute, die ich damit verbringe, meine eigenen politischen Interessen zu verteidigen, ist eine Minute, in der ich mich nicht für die Menschen in Minnesota einsetzen kann", erklärte der frühere demokratische US-Vizepräsidentschaftskandidat. Er habe daher beschlossen, "anderen die Sorge um die Wahl zu überlassen". Er selbst wolle sich stattdessen auf seine Arbeit konzentrieren.
....
Derzeit sieht sich der Demokrat verstärkten Angriffen seitens der Republikaner im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Missbrauchs von Hilfsprogrammen während der Corona-Pandemie ausgesetzt. Viele der Vorwürfe sind nach Angaben von Minnesotas Regierungsmitarbeitern übertrieben oder wurden mittlerweile widerlegt. Dennoch haben sie Walz hinsichtlich der Aussicht auf eine weitere Amtszeit geschadet.
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Tödliche Schüsse in Minnesota: Liste entlarvt die Gewalt von Trumps ICE-Beamten
Zitat:Ein ICE-Beamter erschoss eine Frau in Minneapolis. Der Vorfall sorgt für heftige Kritik. Eine Auflistung zeigt: Es handelt sich um keinen Einzelfall.
Washington, D. C. – Seit US-Präsident Donald Trump ins Amt zurückgekehrt ist und die Abschiebemaßnahmen der U.S. Immigration and Customs Enforcement (ICE) im ganzen Land ausgeweitet hat, hat es mehrere Schusswaffeneinsätze unter Beteiligung von ICE-Beamten gegeben.
...
Im Folgenden ein Überblick über Schusswaffeneinsätze unter Beteiligung von ICE im vergangenen Jahr.
...
der aktuelle Vorfall ist durch Video-Aufnahmen dokumentiert.
Ein PKW mit dem späteren Opfer steht - offensichtlich bei Glatteis - quer auf der Straße. Dem PKW nähern sich mehrere bewaffnete und vermummte Personen. Der PKW versucht, die Straße frei zu machen, worauf auf das Opfer - die Fahrerin - geschossen wird.
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(Vor 10 Stunden)Kongo Erich schrieb: der aktuelle Vorfall ist durch Video-Aufnahmen dokumentiert.
Ein PKW mit dem späteren Opfer steht - offensichtlich bei Glatteis - quer auf der Straße. Dem PKW nähern sich mehrere bewaffnete und vermummte Personen. Der PKW versucht, die Straße frei zu machen, worauf auf das Opfer - die Fahrerin - geschossen wird. Da gehen die Interpretationen natürlich wieder weit auseinander. Mein persönlicher, möglichst neutral gehaltener Eindruck von dem Video ist folgender:
- Die Frau blockierte die Straße. Ob das absichtlich oder eklatant rechtswidrig war, kann man so erstmal nicht beurteilen, eine Ansprache der Fahrerin war aber offensichtlich gerechtfertigt.
- Der erste ICE-Agent näherte sich ihrem offenen Fenster, sie war also für ihn definitiv ansprechbar.
- Er griff jedoch sofort nach dem Türgriff, um die Tür zu öffnen, was auch in den USA keine gängige Vorgehensweise der Polizei ist und dementsprechend bedrohlich auf die Frau gewirkt haben muss, wodurch sie sich anscheinend veranlasst sah, die Flucht zu ergreifen. Das halte ich für nachvollziehbar, wenn in der angespannten Lage, ein bewaffneter und vermummter ICE-Agent trotz der Möglichkeit zur direkten Ansprache (offenes Fenster) direkt die Tür aufzureißen versucht, was zudem auch nicht der ursprünglich nachvollziehbaren Intention der Ansprache entsprochen hätte, die Straße frei zu machen.
- Der spätere Schütze näherte sich von vorne dem Fahrzeug, behindert also den einzigen ihr freistehenden Fluchtweg, bewegt sich aber soweit seitwärts, dass ein Vorbeifahren grundsätzlich möglich erscheint. Dazu setzt sie sogar noch kurz zurück, vmtl. um eben besser an dem Schützen vorbei fahren zu können.
- Es ist nicht erkenn-, aber denkbar, dass sich der Schütze durch das fahrende Fahrzeug gefährdet gesehen hat. Inwiefern die Schussabgabe auf die Fahrerin diese vermeintliche Gefährdung jedoch hätte reduzieren können, ist für mich nicht zu erkennen, insofern fällt die Notwehr-Argumentation -zumindest nach deutschem Rechtsverständnis- dadurch mMn aus, dass es sich nicht um ein "geeignetes" Mittel gehandelt hat, um die Gefährdung zu beenden.
- Auch kann mMn nicht davon ausgegangen werden, dass die Strafverfolgung wegen der vermeintlichen Straßenblockade so hoch priorisiert werden musste, dass der Tod der Fahrerin dazu in Kauf genommen werden konnte.
- Bleibt daher einzig die Frage, ob von der fliehenden Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausging. Dazu könnte man argumentieren, dass der Schütze (fälschlicherweise) der Ansicht war, die Frau wolle ihn überfahren, woraus er schlussfolgern musste, dass sie versuchen würde, auch andere Menschen zu überfahren, wenn er sie nicht sofort gewaltsam stoppt.
Zumindest würde ich darauf seine Verteidigung aufbauen, auch wenn ich selbst natürlich nicht daran glaube. Meiner persönlichen Meinung nach, haben beide Agents eklatantes Fehlverhalten gezeigt. Der erste halt unnötig eskaliert, der zweite überzogen reagiert.
Es gibt übrigens auch noch Videoaufnahmen, auf denen zu sehen und zu hören ist, wie jemand, der sich selbst als Arzt ausgibt, versucht, sich Zugang zu der Erschossenen zu verschaffen, um erste Hilfe zu leisten, was ihm verwehrt wird, mit der Begründung, man hätte eigene Sanitätskräfte, die allerdings offenbar zu dem Zeitpunkt noch nicht eingetroffen waren. Erste Hilfe durch ICE fand sichtbar zu dem Zeitpunkt nicht statt. Wie nennt man sowas wohl? "Unterbundene Hilfeleistung"?
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Für US-Verhältnisse völlig normales Law Enforcement. Es ist eine schlechte Idee Gas zu geben wenn ein Beamter mit gezogener Waffe an deiner Motorhaube steht. Das Fahrzeug wird in dem Moment zur tödlichen Waffe. Was die Getötete in dem Moment damit erreichen wollte ist belanglos.
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(Vor 9 Stunden)Nightwatch schrieb: Für US-Verhältnisse völlig normales Law Enforcement. Aber auch nur im Rahmen solcher Aktionen bzw. Großlagen, insbesondere den ICE-Operationen.
Gerade das sofortige Öffnen der Tür ist keine gängige Praxis der US-Polizei, insbesondere dann nicht, wenn es darum geht, dass die ansprechbare Fahrerin wegfahren soll, das ist komplett kontraproduktiv.
Zitat:Es ist eine schlechte Idee Gas zu geben wenn ein Beamter mit gezogener Waffe an deiner Motorhaube steht.
Er hat die Waffe erst gezogen, als sie losfuhr. Bis dahin lief er noch auf den anderen Agent zu und entfernte sich damit aus der Fahrtrichtung, was noch zusätzlich unterstützt wurde dadurch, dass die Fahrerin kurz zurücksetzte, um an ihm vorbei fahren zu können.
Zitat:Das Fahrzeug wird in dem Moment zur tödlichen Waffe.
Das ist der einzige Ansatzpunkt, den es hier für den Schützen gibt, ja. Aber der ist extrem fragwürdig, weil es keine Gefahr darstellt, wenn jemand wegfährt, nachdem sie von Polizeikräften dazu aufgefordert wurde. Hier kann man sich also nur darauf berufen, dass einerseits das Anfahren ruckartig erfolgte und kein ausreichender Sicherheitsabstand zum Schützen eingehalten wurde, sowie andererseits das versuchte Öffnen der Tür durch den ICE-Agent darauf schließen lässt, dass dieser sie gar nicht -wie es erforderlich gewesen wäre - zum Wegfahren aufgefordert hat, sondern festnehmen wollte. Das würde die Annahme einer potentiell gefährlichen Fluchtsituation ermöglichen.
Zitat:Was die Getötete in dem Moment damit erreichen wollte ist belanglos.
Nein, ist es nicht. Es wird nur leider oft so gehandhabt. Eine klar erkennbare Intention des Gegenübers muss immer Beurteilungsgrundlage des polizeilichen Handelns sein. Und durch ein polizeiliches Fehlverhalten provozierte Panikreaktionen rechtfertigen nicht grundsätzlich alle daraus entstehenden Folgeerscheinungen.
In diesem Fall wäre es möglich, dass beim Schützen selbst eine Schuld verneint wird, allerdings sind mehrere polizeiliche Fehlverhalten mit Todesfolge erkennbar, die trotzdem geahndet werden müssten, auch nach US-Recht - von deutschem ganz zu schweigen.
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(Vor 8 Stunden)Broensen schrieb: Aber auch nur im Rahmen solcher Aktionen bzw. Großlagen, insbesondere den ICE-Operationen.
Gerade das sofortige Öffnen der Tür ist keine gängige Praxis der US-Polizei, insbesondere dann nicht, wenn es darum geht, dass die ansprechbare Fahrerin wegfahren soll, das ist komplett kontraproduktiv. Nach meinem Verständnis war das was man auf Video sieht nicht die initiale Interaktion mit den ICE-Beamten, die Fahrerin soll mindestens schon länger blockiert haben. Entsprechend sollte sie wohl festgesetzt werden.
Hat aber keine Relevanz bezüglich der Schussabgabe des Kollegen des Türrüttlers.
(Vor 8 Stunden)Broensen schrieb: Er hat die Waffe erst gezogen, als sie losfuhr. Bis dahin lief er noch auf den anderen Agent zu und entfernte sich damit aus der Fahrtrichtung, was noch zusätzlich unterstützt wurde dadurch, dass die Fahrerin kurz zurücksetzte, um an ihm vorbei fahren zu können. Der hat nicht in dem Moment die Waffe gezogen als sie losfuhr. Die Frau setzt zunächst ansatzweise zurück, da bewegt sich der Schütze noch. Die Frau bricht dann das zurücksetzen ab, legt den Vorwärtsgang ein und gibt Gas. Die Hand des Beamten geht genau in dem Moment zur Waffe als sich das Auto mit Reifendrehen beginnt direkt auf ihn zuzubewegen. Die Schussabgabe erfolgt dann als er vom linken Vorderflügel erfasst wird. Der Schuss geht frontal durch die Windschutzscheibe.
(Vor 8 Stunden)Broensen schrieb: Das ist der einzige Ansatzpunkt, den es hier für den Schützen gibt, ja. Aber der ist extrem fragwürdig, weil es keine Gefahr darstellt, wenn jemand wegfährt, nachdem sie von Polizeikräften dazu aufgefordert wurde. Hier kann man sich also nur darauf berufen, dass einerseits das Anfahren ruckartig erfolgte und kein ausreichender Sicherheitsabstand zum Schützen eingehalten wurde, sowie andererseits das versuchte Öffnen der Tür durch den ICE-Agent darauf schließen lässt, dass dieser sie gar nicht -wie es erforderlich gewesen wäre - zum Wegfahren aufgefordert hat, sondern festnehmen wollte. Das würde die Annahme einer potentiell gefährlichen Fluchtsituation ermöglichen. Das ist der einzig relevante Ansatzpunkt. Der Schütze steht im Fahrweg des Fahrzeugs und steht im Moment der Entscheidung zum Schuss unmittelbar vor der Kollision mit dem Fahrzeug. Er muss damit rechnen erfasst zu werden, unter die Reifen zu geraten und überrollt zu werden. Damit stellt das Fahrzeug im Moment der Schussentscheidung eine tödliche Waffe da, die sich gegenwärtig gegen ihn richtet. Er befindet sich in unmittelbarer Gefahr mindestens erheblich verletzt zu werden. Damit ist der Einsatz tödliche Gewalt gerechtfertigt.
Alles andere ist für die Entscheidungsfindung relevant. Die Dame wollte augescheinlich mit großer Sicherheit nur wegfahren und den Beamten nicht überfahren. Wahrscheinlich hat sie nicht einmal realisiert, dass der da mit gezogener Waffe an der Motorhaube steht und sie ihn gleich mit dem Fahrzeug erfassen wird. Das ändert aber nichts daran, in welcher Situation sich der Schütze in dem Moment befindet.
(Vor 8 Stunden)Broensen schrieb: Nein, ist es nicht. Es wird nur leider oft so gehandhabt. Eine klar erkennbare Intention des Gegenübers muss immer Beurteilungsgrundlage des polizeilichen Handelns sein. Und durch ein polizeiliches Fehlverhalten provozierte Panikreaktionen rechtfertigen nicht grundsätzlich alle daraus entstehenden Folgeerscheinungen. Äh nein. Kein Polizist muss sich überfahren lassen, weil sein Kollege eventuell etwas zu beherzt versucht hat die Straßenblockade der Dame zu beenden.
(Vor 8 Stunden)Broensen schrieb: In diesem Fall wäre es möglich, dass beim Schützen selbst eine Schuld verneint wird, allerdings sind mehrere polizeiliche Fehlverhalten mit Todesfolge erkennbar, die trotzdem geahndet werden müssten, auch nach US-Recht - von deutschem ganz zu schweigen. Da wird nichts passieren, da Trumps DOJ keine Anklage erheben wird. Und wenn Minnesota es versucht wird man absehbar krachend scheitern. Siehe dazu Idaho v. Horiuchi.
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(Vor 7 Stunden)Nightwatch schrieb: ....
Der hat nicht in dem Moment die Waffe gezogen als sie losfuhr. Die Frau setzt zunächst ansatzweise zurück, da bewegt sich der Schütze noch. Die Frau bricht dann das zurücksetzen ab, legt den Vorwärtsgang ein und gibt Gas. Die Hand des Beamten geht genau in dem Moment zur Waffe als sich das Auto mit Reifendrehen beginnt direkt auf ihn zuzubewegen. Die Schussabgabe erfolgt dann als er vom linken Vorderflügel erfasst wird. Der Schuss geht frontal durch die Windschutzscheibe.
Das ist der einzig relevante Ansatzpunkt. Der Schütze steht im Fahrweg des Fahrzeugs und steht im Moment der Entscheidung zum Schuss unmittelbar vor der Kollision mit dem Fahrzeug. Er muss damit rechnen erfasst zu werden, unter die Reifen zu geraten und überrollt zu werden. Damit stellt das Fahrzeug im Moment der Schussentscheidung eine tödliche Waffe da, die sich gegenwärtig gegen ihn richtet. Er befindet sich in unmittelbarer Gefahr mindestens erheblich verletzt zu werden. Damit ist der Einsatz tödliche Gewalt gerechtfertigt.... wenn das so war, wie Du meinst - dann ist "stehenbleiben und schießen" die absolute falsche Option. Denn ein sich bewegendes Fahrzeug kann man sekundenbruchteile vor einer Kollission nicht dadurch stopen, dass der/die Fahrer/in ange- oder erschossen wird. Das Fahrzeug bewegt sich dann nämlich unkontrolliert weiter.
Die einzige sinnvolle Option wäre, zur Seite zu springen, und danach das Fahrzeug selbst - etwa durch gezielte Schüsse in die Reifen - zum anhalten zu bringen.
Genau das hat der Schütze aber nicht getan. Er hat aus sicherem Stand heraus gezielt tödliche Schüsse abgegeben.
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(Vor 7 Stunden)Nightwatch schrieb: Der hat nicht in dem Moment die Waffe gezogen als sie losfuhr. Die Frau setzt zunächst ansatzweise zurück, da bewegt sich der Schütze noch. Die Frau bricht dann das zurücksetzen ab, legt den Vorwärtsgang ein und gibt Gas. Die Hand des Beamten geht genau in dem Moment zur Waffe als sich das Auto mit Reifendrehen beginnt direkt auf ihn zuzubewegen. Die Schussabgabe erfolgt dann als er vom linken Vorderflügel erfasst wird. Der Schuss geht frontal durch die Windschutzscheibe. Er zieht in dem Moment, als sie von Rückwärts- zu Vorwärtsfahrt wechselt und den Einschlagwinkel der Lenkung umkehrt. Im Moment der Schussabgabe befand sich das Fahrzeug bereits in Fahrt nach rechts, was für den Schützen auch erkennbar gewesen sein sollte, sei es aufgrund der Fahrzeugbewegung, des Blicks auf die lenkende Fahrerin oder auch aufgrund des vorhergehenden Zurücksetzens nach links, das eindeutig dazu dienen sollte, in der Folge nach rechts auf die einzig freie Fahrtrichtung einzuschwenken.
Zitat:Der Schütze steht im Fahrweg des Fahrzeugs und steht im Moment der Entscheidung zum Schuss unmittelbar vor der Kollision mit dem Fahrzeug.
Die Aussage ist doch sehr grenzwertig, zumindest zum Zeitpunkt der Schussabgabe. Denn die hat ja an dem Fahrweg nichts verändert und trotzdem wurde der Schütze nicht vom Fahrzeug getroffen, obwohl er keine nennenswerte Ausweichbewegung gemacht hat. Er befand sich ja bereits zuvor in einer fortwährenden Bewegung nach links im Bild, also aus dem Fahrweg heraus. Er musste nur seine Bewegung weiter fortsetzen.
Zitat:Er muss damit rechnen erfasst zu werden, unter die Reifen zu geraten und überrollt zu werden.
Nein, das musste er nicht. Er hätte die Situation auch korrekt einschätzen können und von Berufs-wegen eigentlich sogar müssen. Man könnte ihm allerdings zugute halten, dass er es aus seiner Perspektive in der knappen Reaktionszeit so wahrgenommen hat, wodurch man -wie ich ja bereits schrieb- davon ausgehen kann, dass er dafür nicht belangt werden wird, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass er falsch gehandelt hat. Da hilft es dann auch nicht, dass sicher sehr viele ebenfalls für ihren Job ungeeignete US-Sicherheitskräfte genauso gehandelt hätten wie er.
Zitat:Äh nein. Kein Polizist muss sich überfahren lassen, weil sein Kollege eventuell etwas zu beherzt versucht hat die Straßenblockade der Dame zu beenden.
Hab' ich auch nicht geschrieben. Und der Schütze hat ja auch gar nicht versucht, nicht überfahren zu werden, denn er ist ja dem Fahrzeug nicht ausgewichen, sondern ist im Gegenteil an Ort und Stelle stehengeblieben, um auf die Fahrerin zu schießen, wodurch er die Gefahr für sich selbst noch erhöht hat, wie auch Erich zurecht ausführt.
Daher kann der Schuss nur begründet werden dadurch, dass eine Weiterfahrt über die unmittelbare Szene hinaus eine Gefahr dargestellt hätte. Eine Notwehr des Schützen liegt definitiv nicht vor, kann jedoch als subjektiv angenommene Notwehrlage ausgelegt werden. Das sollte allerdings einem professionellen Ordnungshüter nicht passieren. Da aber US-Polizisten und insbesondere die ICE-Schergen es häufig an Professionalität mangeln lassen, zieht dieses Argument wohl nicht.
Ein deutscher Polizist würde damit vmtl. nicht unbedingt durchkommen und das zurecht. Es bestand objektiv betrachtet keine Gefahr, die tödliche Gewalt gerechtfertigt hätte. Sie kann lediglich aufgrund von fehlender Qualifikation bzw. schlechtem Situationsbewusstsein der Akteure als subjektiv empfundene Gefahr straffrei bleiben.
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Die BBC hat das ganze auch nochmal aufbereitet:
https://www.bbc.com/news/videos/ceqzj9932wjo
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(Vor 6 Stunden)Broensen schrieb: Er zieht in dem Moment, als sie von Rückwärts- zu Vorwärtsfahrt wechselt und den Einschlagwinkel der Lenkung umkehrt.
Im Moment der Schussabgabe befand sich das Fahrzeug bereits in Fahrt nach rechts, was für den Schützen auch erkennbar gewesen sein sollte, sei es aufgrund der Fahrzeugbewegung, des Blicks auf die lenkende Fahrerin oder auch aufgrund des vorhergehenden Zurücksetzens nach links, das eindeutig dazu dienen sollte, in der Folge nach rechts auf die einzig freie Fahrtrichtung einzuschwenken. Schlicht nein. Es ist für den Schützen in den Sekundenbruchteilen nur erkennbar, dass sich das Fahrzeug von der Rückwärtsfahrt plötzlich in die Vorwärtsfahrt begibt und damit direkt auf ihn zukommt. Womöglich hört er noch das die Räder durchdrehen und weiß damit, dass hier gerade zwei Tonnen Fahrzeug mit hoher Energie im Bewegung gesetzt werden. Er steht dabei viel zu nah am Fahrzeug um noch die Ausrichtung der Räder zu erfassen und er hat keine Zeit mehr abzuwarten, ob die Dame ihn überfahren oder 'nur' entkommen möchte.
(Vor 6 Stunden)Broensen schrieb: Die Aussage ist doch sehr grenzwertig, zumindest zum Zeitpunkt der Schussabgabe. Denn die hat ja an dem Fahrweg nichts verändert und trotzdem wurde der Schütze nicht vom Fahrzeug getroffen, obwohl er keine nennenswerte Ausweichbewegung gemacht hat. Das ist inkorrekt, der Schütze wurde vom Fahrzeug erfasst und druch das Fahrzeug zur Seite gedrängt.
Das er da noch glimpflich davongekommen ist liegt übrigens nur daran, dass die Räder zunächst kein Traktion gehabt haben als die Dame aufs Gas getreten ist und durchgedreht sind. Auf weniger gefrorernen Grund wäre das Fahrzeug sofort direkt nach vorne geschossen und hätte den Schützen voll erwischt. Damit musste er im Moment der Schussentscheidung rechnen.
(Vor 6 Stunden)Broensen schrieb: Nein, das musste er nicht. Er hätte die Situation auch korrekt einschätzen können und von Berufs-wegen eigentlich sogar müssen. Man könnte ihm allerdings zugute halten, dass er es aus seiner Perspektive in der knappen Reaktionszeit so wahrgenommen hat, wodurch man -wie ich ja bereits schrieb- davon ausgehen kann, dass er dafür nicht belangt werden wird, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass er falsch gehandelt hat. Nein, er hat eben richtig gehandelt. Die Situation ist höchst einfach: Er steht direkt vor einem 2t Fahrzeug das im Begriff ist mit durchdrehenden Reifen loszufahren. Mehr Einschätzung ist nicht möglich, er kann nicht wissen ob die Frau nach links oder rechts oder geradeaus fahren, ihn überfahren oder stoppen wird, wenn er unter dem Fahrzeug liegt.
Wir wissen das im Nachhinein, weil wir mit Videos aus anderer Perspektive und den weiteren Fortgang der Situation darauf schließen können, was die Frau vor hatte.
Das ist aber nicht relevant für die Entscheidung des Schützens.
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Nur das Ausweichen des Schützen zur Seite, nicht das Auslösen der Waffe, war hier sofort risikovermindernd. Das Fahrzeug ist auch mit Kugeln in der Frau weitergefahren und kollidierte dann ungesteuert mit einem weiteren Fahrzeug.
Wenn ein Torero auf den zustürmenden Stier einen Spieß wirft, weiß er genau, dass er selbst zur Seite springen muss, weil er halt sonst selbst aufgespießt wird. Letztlich ist es egal, ob er den Spieß überhaupt wirft, es rettet ihn nur der Sprung.
Er hat dann nochmal geschossen, obwohl er auf Höhe der Passagiertür war und für ihn keine Gefahr mehr vom Wagen als Waffe ausging. Für mich ist das ein Tötungsdelikt, keine Selbstverteidigung.
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(Vor 5 Stunden)Nightwatch schrieb: Schlicht nein. Es ist für den Schützen in den Sekundenbruchteilen nur erkennbar, dass sich das Fahrzeug von der Rückwärtsfahrt plötzlich in die Vorwärtsfahrt begibt und damit direkt auf ihn zukommt. Womöglich hört er noch das die Räder durchdrehen und weiß damit, dass hier gerade zwei Tonnen Fahrzeug mit hoher Energie im Bewegung gesetzt werden. Er steht dabei viel zu nah am Fahrzeug um noch die Ausrichtung der Räder zu erfassen und er hat keine Zeit mehr abzuwarten, ob die Dame ihn überfahren oder 'nur' entkommen möchte. Selbst wenn das so wäre, was ich explizit bestreite, so bliebe es ein Fehler, zu schießen, statt auszuweichen, um die persönliche Gefährdung zu beenden.
Zitat:Das ist inkorrekt, der Schütze wurde vom Fahrzeug erfasst und druch das Fahrzeug zur Seite gedrängt.
Das er da noch glimpflich davongekommen ist liegt übrigens nur daran, dass die Räder zunächst kein Traktion gehabt haben als die Dame aufs Gas getreten ist und durchgedreht sind. Auf weniger gefrorernen Grund wäre das Fahrzeug sofort direkt nach vorne geschossen und hätte den Schützen voll erwischt. Damit musste er im Moment der Schussentscheidung rechnen.
Selbst wenn auch das so wäre, was ich ebenfalls bestreite, so bliebe es dabei, dass er sich durch die Schussabgabe selbst mehr in Gefahr gebracht hat als, als wenn er stattdessen ausgewichen wäre. Um zu schießen, ist er stehen geblieben und hat sich somit selbst der Möglichkeit beraubt, noch auf die Fahrzeugbewegung reagieren zu können, während er durch den Schuss dafür gesorgt hat, dass sich an dem anliegenden Fahrzeugkurs auch nichts mehr ändern wird, weil das Fahrzeug so führerlos wurde. Also falls er tatsächlich durch die Fahrzeugbewegung bedroht gewesen wäre, dann hätte der Schuss diese Gefahr verfestigt, statt sie abzuwehren. In keinem Fall lässt sich eine akute persönliche Gefährdung und ein darauf bezogen sinnvoller Schusswaffeneinsatz zusammenbringen. Das schließt sich gegenseitig aus. Es bleibt nur entweder situationsbedingte Fehleinschätzung/-reaktion oder Fluchtunterbindung und somit präventive Gefahrenabwehr als denkbare Rechtfertigung.
Zitat:Nein, er hat eben richtig gehandelt. Die Situation ist höchst einfach: Er steht direkt vor einem 2t Fahrzeug das im Begriff ist mit durchdrehenden Reifen loszufahren. Mehr Einschätzung ist nicht möglich, er kann nicht wissen ob die Frau nach links oder rechts oder geradeaus fahren, ihn überfahren oder stoppen wird, wenn er unter dem Fahrzeug liegt.
Anscheinend traust du Polizisten -sofern man ICE-Agents überhaupt als solche ansehen kann- eine deutlich schlechtere Auffassungsgabe zu als ich. Insofern werde ich dich nicht überzeugen können, du mich aber ebenso wenig.
Beide Agents haben falsch gehandelt.
Selbst sofern eine Festnahme die Absicht des ersten Agents war, hätte der spätere Schütze niemals vor dem Fahrzeug her laufen dürfen, dort hätte allenfalls ein Fahrzeug positioniert werden müssen.
Der erste Agent hat mit seiner Handlung eine absehbare Reaktion ausgelöst, auf die sein Kollege nicht vorbereitet war und auf die er falsch reagiert hat. Also hat entweder der erste Agent den zweiten nicht ausreichend informiert, oder dieser hat fahrlässig gehandelt, as er vor dem Fahrzeug her lief. Die ganze Situation war taktisch vollkommen falsch angelegt, egal ob die Festnahme der Fahrerin oder das Entfernen des Fahrzeugs das Ziel waren. Und deswegen ist auch der Tod der Fahrerin durch dieses polizeiliche Fehlverhalten maßgeblich herbeigeführt worden, obwohl natürlich immer eine Mitschuld besteht, wenn jemand auf der Flucht erschossen wird. Aber wenn man dem Schützen zugesteht, dass er aufgrund subjektiv empfundener Gefahr schießt, dann muss man genauso der Fahrerin zugestehen, dass sie aufgrund einer Panikreaktion Gas gibt. Und vor allem muss man das als Polizist bei eigenen Handlungen vorhersehen und berücksichtigen. Das ist natürlich schwer, wenn Angst und Schrecken auf der "Gegenseite", als wichtiges Ziel der eigenen Arbeit aufgefasst wird, wie es bei ICE derzeit weit verbreitet ist.
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(Vor 4 Stunden)Broensen schrieb: Selbst wenn das so wäre, was ich explizit bestreite, so bliebe es ein Fehler, zu schießen, statt auszuweichen, um die persönliche Gefährdung zu beenden. [...] Um mich zu widerholen: Kann er nicht, er steht am Fahrzeug und hat keine Möglichkeit rechtzeitig in Erfahrung zu bringen, dass die Dame nach links weg von ihm ausbrechen will. Aus seiner Sicht im Moment der Schussemntscheidung hätte sie genausogut nach rechts oder geradeaus fahren können.
Wir diskutieren darüber nur, weil wir mehr Informationen haben als der Schütze im Moment der Schussentscheidung. Wäre die Dame von Schützen aus gesehen anstatt nach links nach rechts oder geradeaus gefahren und hätte den Schützen überollt wäre die Diskussion darüber im nachhinein ganz anders. Für den Schützen im Moment der Schussentscheidung macht das aber keinen Unterschied.
(Vor 4 Stunden)Broensen schrieb: Also falls er tatsächlich durch die Fahrzeugbewegung bedroht gewesen wäre, dann hätte der Schuss diese Gefahr verfestigt, statt sie abzuwehren. In keinem Fall lässt sich eine akute persönliche Gefährdung und ein darauf bezogen sinnvoller Schusswaffeneinsatz zusammenbringen. Das schließt sich gegenseitig aus. Es bleibt nur entweder situationsbedingte Fehleinschätzung/-reaktion oder Fluchtunterbindung und somit präventive Gefahrenabwehr als denkbare Rechtfertigung. Wieder der selbe Fehler: Du argumentierst so weil das Fahrzeug danach weiter gefahren ist. Das kann der Schütze im Moment der Schussentscheidung nicht voraussehen. Er ist kein Hellseher. Die Schussabgabe war in diesem Moment die einzige Aussichtsreiche Möglichkeit den wahrgenommenen Angriff mit dem Fahrzeug zu stoppen. Ein besserer Treffer und die Frau drückt kein Gaspedal mehr durch.
Zitat:Beide Agents haben falsch gehandelt.
Selbst sofern eine Festnahme die Absicht des ersten Agents war, hätte der spätere Schütze niemals vor dem Fahrzeug her laufen dürfen, dort hätte allenfalls ein Fahrzeug positioniert werden müssen.
Das ist sicherlich korrekt, jedoch irrelevant. Der Beamte muss sich nicht überfahren lassen, auch wenn er da taktisch gesehen nicht stehen sollte.
Zitat:Der erste Agent hat mit seiner Handlung eine absehbare Reaktion ausgelöst, auf die sein Kollege nicht vorbereitet war und auf die er falsch reagiert hat.
Die Situation entwickelte sich dynamisch binnen Sekunden und ich kenne den Vorlauf nicht. So isoliert kann ich nicht beurteilen ob das Rumgeturne an der Fahrertür so fürchterlich falsch war. Es sieht sicherlich unprofessionell aus. Aber das rechtfertigt nicht das Verhalten der Dame im Fahrzeug.
Zitat:Und deswegen ist auch der Tod der Fahrerin durch dieses polizeiliche Fehlverhalten maßgeblich herbeigeführt worden, obwohl natürlich immer eine Mitschuld besteht, wenn jemand auf der Flucht erschossen wird.
Das eben halt nicht, die Situation wurde maßgeblich durch das Verhalten der Fahrerin im Vorfeld (auch eingedenk so mancher Zeugenaussage dazu) erzeugt und dann konkret durch ihren Fluchtversuch (durch den Schützen korrekt als Angriff wahrgenommenen) eskaliert. Nur weil die Beamten da taktisch dumm agieren erwächst ihr daraus nicht das Recht bei Durchbruch jemanden (beinahe) über den Haufen zu fahren und taktisches Ungeschick hebt auch nicht das Recht der Beamtena auf, sich gegen wahrgenommene Angriffe mit tödlicher Gewalt zu wehren.
Zitat:Aber wenn man dem Schützen zugesteht, dass er aufgrund subjektiv empfundener Gefahr schießt, dann muss man genauso der Fahrerin zugestehen, dass sie aufgrund einer Panikreaktion Gas gibt.
Ja. Das wäre insbesondere dann relevant geworden wenn sie die Situation überlebt und man sie dann angeklagt hätte. Ich sehe in ihren Verhalten keinen Hinweis darauf, dass sie vorgehabt hat den Schützen zu überfahren. Ich denke, dass sie ihn überhaupt nicht wahrgenommen hat. Aber das spielt keine Rolle wenn wir die Situation aus Sicht des Schützen im Moment der Schussnentscheidung beurteilen. Er kann in diesem Moment nicht in der Kopf der Frau schauen.
Zitat: Das ist natürlich schwer, wenn Angst und Schrecken auf der "Gegenseite", als wichtiges Ziel der eigenen Arbeit aufgefasst wird, wie es bei ICE derzeit weit verbreitet ist.
Bei der Gegenseite ist es wiederrum weit verbreitet, ICE bei ihren (völlig legalen) Einsätzen nach Kräften zu behindern. Die Getötete stammt soweit ich das überblicke sogar aus einen anderen Bundesstaat und hielt sich nur dor auf um Stress zu machen.
Wenig überraschend ist die Lage jetzt mal eskaliert und beide Seiten haben (schon politisch motiviert) ziemlich unumstößliche Standpunkte.
Am Ende des Tages ist es eine bedauernswerte Epsiode, die va Gouverneur Waltz in seinem Betrugsskandal helfen und ansonsten in ein, zwei Newscycles aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden sein wird. Schließlich war die Getötete weiß und für größere Randale ist es in Minnesota gerade viel zu kalt.
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