Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
(08.01.2024, 23:15)Quintus Fabius schrieb: Gartengrenadier:
Vorab herzlich willkommen im Forum !
Sehe ich ebenso. Und meiner Ansicht nach liegt darin etwaig sogar ein größeres Risiko für unsere Sicherheit als in äußeren Feinden. Und die aktuellen Sicherheitsstrukturen haben wenig Antworten darauf, vor allem fehlt es hier an der dann notwendigen Quantität.
Auch da kann ich zustimmen. Aber ich würde das nicht so sehr als eine Entweder - Oder Frage ansehen. Man kann diesen Bereich zum einen im Kontext einer Dienstpflicht diskutieren, als auch zusätzlich völlig losgelöst davon für sich allein. Das schließt sich ja nicht gegenseitig aus (in der bloßen Diskussion). Man muss ein Thema meiner Meinung nach jeweils von mehreren verschiedenen Seiten aus angehen, betrachten, durchdenken. Ich bin da auch oft gar nicht so festgelegt, wie es meine Ausführungen hier vielleicht erscheinen lassen. Erst wägen, dann wagen.
[...]
Aber stellt sich hier nicht die genau gleichen Fragen wie bei der Wehrpflicht? Sprich Wehrgerechtigkeit und auch die Notwendigkeit einer Wehrpflicht. Wir haben nun nicht mehr 1956 und der Kalte Krieg ist nun in den 90ern zu Ende gegangen.
Dazu kommt Art. 4 Abs. 2 EMRK der Zwangs- und Pflichtarbeit verbietet.
Diese Fragen müsste man erstmal lösen, denke ich.
Aber über freiwilligen Dienst wäre hier sicherlich etwas möglich. Wenn man attraktiv genug wäre.
Beiträge: 113
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
Hallo Olaf,
(27.01.2024, 14:56)OlafM schrieb: Aber stellt sich hier nicht die genau gleichen Fragen wie bei der Wehrpflicht? Sprich Wehrgerechtigkeit und auch die Notwendigkeit einer Wehrpflicht. Wir haben nun nicht mehr 1956 und der Kalte Krieg ist nun in den 90ern zu Ende gegangen.
Dazu kommt Art. 4 Abs. 2 EMRK der Zwangs- und Pflichtarbeit verbietet.
Diese Fragen müsste man erstmal lösen, denke ich.
Aber über freiwilligen Dienst wäre hier sicherlich etwas möglich. Wenn man attraktiv genug wäre. Dein Ernst? Ist dir irgendwie entgangen dass wir seit knapp zwei Jahren (!) Krieg in Europa haben und es in anderen Teilen der Welt ebenso brennt?
Und auch wenn wir diesmal nicht in der ersten Reihe stehen, so besteht die reale Gefahr eines Flächenbrandes.
Agressoren weltweit scheißen zum Leid der Zivilbevölkerung auf die Menschenrechtskonventionen.
Und das unterscheidet in der Tat die Deutschen von 1956 von jenem in Jahre 2024:
Die Wehrpflicht war notwendiges Übel, aber die meisten Deutschen wussten aus schmerzhafter Erinnerung oder Erzählungen was mit einer ungeschützen, wehrlosen Zivilbevölkerung geschieht.
Je weiter man sich von diesen Erinnerungen entfernte, desto mehr schwindete die Akzeptanz für die Verteidigungen seines Landes persönliche Entbehrungen zu ertragen.
Als 20jähriger fand ich Kasernenleben auch nicht so sexy, jedoch wusste ich wofür ich diene.
Nebenbei finde ich immer wieder erstaunlich dass Juristen versuchen eine mangelnde Wehrgerechtigkeit zu propagieren obwohl seit 2011 keine Heranziehung praktiziert wird.
Das ist so ähnlich also ob ich das Essen schlecht rede, wofür gerade einmal die Zutaten gekauft werden.
Beiträge: 4.330
Themen: 30
Registriert seit: Mar 2023
Was für eine reale Gefahr eines Flächenbrandes ?
Die Aussetzung der Wehrpflicht hatte nicht nur finanzielle Gründe sondern ebenso die fehlende wehrgerechtigkeit. Es war damals schon klar das bei der nächsten Klage eines dieser Verweigerer Vereine die Wehrpflicht abgeschafft wird . Da war die Politik sich einig. Außerdem wäre man gezwungen gewesen den Wehrsold endlich anzupassen. Das hätte bei weitem den Kosten nutzen Rahmen gesprengt. Ein freiwillig wehrdienstleistender fängt heute mit fast 1600 Euro an. Die Bundeswehr ist mit der Aussetzung dem ganzen nur zuvor gekommen und hat dafür gesorgt das die Tür nicht ganz ins Schloss fällt. Hätte man die Wehrpflicht ganz abgeschafft würde niemand mehr darüber diskutieren heute.
Beiträge: 478
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
(27.01.2024, 14:56)OlafM schrieb: ... Dazu kommt Art. 4 Abs. 2 EMRK der Zwangs- und Pflichtarbeit verbietet.
Diese Fragen müsste man erstmal lösen, denke ich.
Diese Frage hat man doch schon in Karlsruhe bearbeitet. Die Wehrpflicht ist Rechtskonform wen sie 1. nur eine Weiterbildung im Sinn der Selbstverteidigung ist (vergleichbar dem Erste Hilfe Kurspflicht beim Führerschein), deswegen dürfen Wehrpflichtige auch nicht zu "man könnte es Krieg nennen"-Einsätzen befohlen werden (sondern mussten FWDL machen, wen sie mit wollten)
2. Die Wehrgerechtigkeit gegeben ist (vergleichbar Erste Hilfe Kurs beim Führerschein, jeder der einen Führerschein macht macht auch diesen Kurs) also jeder der im V-Fall eingezogen wird auch diese "Weiterbildung" durchlaufen hat Art12a (1) GG "(1) Männer..." https://www.gesetze-im-internet.de/gg/ar...t%20werden.
Man achte besonders auf den Verzicht der Worte "Deutsche" oder "Staatsbürger"
Apro po, gesetzeskonform, Art3 (2) GG "... tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Ist schon irgendwie Ironie wen ein Artikel der "Verfassung" gegen einen anderen Artikel der "Verfassung" verstößt, naja, das können wir ja dann in einem Rutsch mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht kläre
Beiträge: 4.330
Themen: 30
Registriert seit: Mar 2023
Zitat: 1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und
1.
ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
2.
ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder
a)
ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
b)
einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben]
Dafür stehts im wehrpflichtgesetz.
Wehrgerechtigkeit ist nur gewährleistet, wenn die Zahl derjenigen, die tatsächlich Wehrdienst leisten, der Zahl derjenigen, die nach Maßgabe der Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, zumindest nahe kommt. Im Jahr 2009 wurden nur 20% zum Wehrdienst oder ersatzdienst verpflichtet, somit war eine wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben.
Wehrungerechtigkeit war der Umstand, dass wegen fehlender Notwendigkeit die Bundeswehr nicht jeden Wehrpflichtigen tatsächlich auch zum Wehrdienst einberief, während grundsätzlich jeder Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst (im Normalfall Zivildienst) ableisten musste. Dieser Umstand verschärfte sich noch mehr als man begann ab T3 auszumustern.
Schon Helmut Schmidt hat 1969 festgestellt das es keine wehrgerechtigkeit gibt .
Beiträge: 7.085
Themen: 18
Registriert seit: Jan 2017
(29.01.2024, 13:59)alphall31 schrieb: Dafür stehts im wehrpflichtgesetz. Welches sich jederzeit ändern ließe, so wie alle Gesetze, die nicht der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes unterliegen oder den dadurch geschützten Artikeln zuwiderlaufen.
Beiträge: 478
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
(29.01.2024, 13:59)alphall31 schrieb: Dafür stehts im wehrpflichtgesetz. ...
hm... das wirf dann nur leider die Ober sticht Unter Problematik auf den Tisch. Nur um mich da auf dem neusten Stand zu halten welches der beiden Gesetze (Grund Gesetz, Wehrpflichtgesetz) steht in der BRD ganz Oben in der Hierarchie?
Also wen es das Grund Gesetz ist, dann muss ich dir leider sagen das Art 12a GG nur bei der Dienstverpflichtung von Frauen auf ein anderes Gesetz verweist. Alles was Männer betrifft ist ohne Verweis auf andere Gesetze in Art 12a GG geregelt.
Hoppala... damit ist §1 (1) WPflg ja verfassungswidrig, da er sich ganz klar gegen den Wortlaut der Grund Gesetzes richtet.
Und so nebenbei ist §2 WPflg "... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall." https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html
Auch nicht schlecht ... im Frieden also nichtig das Gesetz.
Wo haben wir gerade noch mal den Formel postulierten Spannungsfall oder V-Fall?
Annalena´s Kriegserklärung hätte ja im Prinzip gereicht. Aber irgendwie sagen alle denen Sie untergebene ist, Sie hätte sich nur falsch ausgedrückt #BaconOfHope
Beiträge: 4.330
Themen: 30
Registriert seit: Mar 2023
Die wehrgesetzgebung der europäischen Staaten hat die Wehrpflicht grundsätzlich auf die eigenen Staatsangehörigen beschränkt . Daher sollte sich die extra Formulierung nach deutschen Staatsbürgerschaft erübrigen. Und wie wir gemerkt haben muss ja auch eine Eu Mitgliedschaft nicht auf Dauer sein.
Beiträge: 478
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
(29.01.2024, 23:55)alphall31 schrieb: Die wehrgesetzgebung der europäischen Staaten hat die Wehrpflicht grundsätzlich auf die eigenen Staatsangehörigen beschränkt . ...
Was auch immer anderen europäischen Staaten beschränkt haben, in der BRD gilt per Grund Gesetz das "Männer" ab dem 18 Lebensjahr wehrpflichtig sind aufseiten der BRD zu kämpfen, alle "Männer".
Das Grund Gesetz enthält da kein "sollte" in seinem Text, also gibt es da auch kein sollte in der Anwendung.
Beiträge: 132
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2024
(30.01.2024, 00:27)Schaddedanz schrieb: Das Grund Gesetz enthält da kein "sollte" in seinem Text, also gibt es da auch kein sollte in der Anwendung.
Wobei gleich das zweite Wort in Artikel 12a Abs. 1 ein "können" ist ...
Beiträge: 478
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
(02.02.2024, 12:39)MartiniX schrieb: Wobei gleich das zweite Wort in Artikel 12a Abs. 1 ein "können" ist ...
Und welche "können" Begründungen außer dem offensichtlichen "Da kein Krieg, nicht benötigt" werden dort erwähnt?
Übrigens sagt Artikel 3 (3) GG "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Ich kann mich also selbst zitieren "Hoppala... damit ist §1 (1) WPflg ja verfassungswidrig, da er sich ganz klar gegen den Wortlaut der Grund Gesetzes richtet. ..."
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
(27.01.2024, 17:59)Garten-Grenadier schrieb: Hallo Olaf,
Dein Ernst? Ist dir irgendwie entgangen dass wir seit knapp zwei Jahren (!) Krieg in Europa haben und es in anderen Teilen der Welt ebenso brennt?
Und auch wenn wir diesmal nicht in der ersten Reihe stehen, so besteht die reale Gefahr eines Flächenbrandes.
Agressoren weltweit scheißen zum Leid der Zivilbevölkerung auf die Menschenrechtskonventionen.
Und das unterscheidet in der Tat die Deutschen von 1956 von jenem in Jahre 2024:
Die Wehrpflicht war notwendiges Übel, aber die meisten Deutschen wussten aus schmerzhafter Erinnerung oder Erzählungen was mit einer ungeschützen, wehrlosen Zivilbevölkerung geschieht.
Je weiter man sich von diesen Erinnerungen entfernte, desto mehr schwindete die Akzeptanz für die Verteidigungen seines Landes persönliche Entbehrungen zu ertragen.
Als 20jähriger fand ich Kasernenleben auch nicht so sexy, jedoch wusste ich wofür ich diene.
Nebenbei finde ich immer wieder erstaunlich dass Juristen versuchen eine mangelnde Wehrgerechtigkeit zu propagieren obwohl seit 2011 keine Heranziehung praktiziert wird.
Das ist so ähnlich also ob ich das Essen schlecht rede, wofür gerade einmal die Zutaten gekauft werden. Ich verstehe jetzt Deinen Ansatz nicht. Also ich empfand wie quasi alle meiner Kameraden und Wehrpflichtigen als unnötige Last. Und das war noch im Kalten Krieg. Und damals lief beim Waffenreinigen "Ich bin beim Bund, ich bin beim Bund, ich bin ja so ein armer Hund". Man muss das Ganze auch nicht glorifizieren. Auch wenn es im Kalten Krieg einen realen Grund für die WP gab.
Aber worum geht es Dir? Juristen versuchen in der Regel nichts, sondern bewerten die rechtliche Situation. U.a. auch der wissenschaftliche Dienst des BT. Und hier kommt man auch zu dem genannten Ergebnis, dass eine allgemeine Wehrpflicht in Deutschland rechtswidrig wäre. U. a. deshalb wurde sie ja auch ausgesetzt.
Die BW benötigt für die Planungen einen Aufwuchs von etwa 20.000 Mann. Das rechtfertigt keine allgemeine Wehrpflicht, sondern sollte endlich von unserem VM und dem GI angegangen werden. Dazu ist schlicht Geld nötig. Die Bundeswehr muss attraktiver werden. Auch in Hinblick auf die kommenden Jahren, wo man sich auf dem Arbeitsmarkt beweisen muss.
Aber ich hatte eigentlich nur die rechtliche Situation beleuchtet. Und diese ist die, dass eine Wehrpflicht verfassungsmäßig mehr als problematisch ist (um es freundlich zu sagen). Meiner Meinung nach ist sie auch nicht notwendig. Quintus Fabius hatte an einer Stelle mal die Personalzahlen bei der Streitkräftebasis, Zentralen Sanitätsdienst etc. benannt. Da sind wird bei ca. 1/3...
Die Zeiten der Massenheere sind schlicht vorbei. Wie viele russische Soldaten kämpfen denn aktuell in der Ukraine?
(28.01.2024, 19:24)alphall31 schrieb: Was für eine reale Gefahr eines Flächenbrandes ?
Die Aussetzung der Wehrpflicht hatte nicht nur finanzielle Gründe sondern ebenso die fehlende wehrgerechtigkeit. Es war damals schon klar das bei der nächsten Klage eines dieser Verweigerer Vereine die Wehrpflicht abgeschafft wird . Da war die Politik sich einig. Außerdem wäre man gezwungen gewesen den Wehrsold endlich anzupassen. Das hätte bei weitem den Kosten nutzen Rahmen gesprengt. Ein freiwillig wehrdienstleistender fängt heute mit fast 1600 Euro an. Die Bundeswehr ist mit der Aussetzung dem ganzen nur zuvor gekommen und hat dafür gesorgt das die Tür nicht ganz ins Schloss fällt. Hätte man die Wehrpflicht ganz abgeschafft würde niemand mehr darüber diskutieren heute.
Bundeswehr Karriere sagt 1400 Euro netto. Wenn ich jetzt nicht falsch rechne, dann bin ich mit Mindestlohn bei 40 Wochenstunden bei ca. 1700 Euro netto. Gegenüber einem FSJler deutlich mehr, aber eben auch nicht die Fachrichtung.
Und meines Wissens sind die Stellen für diese Wehrpflichten ja durchaus gut frequentiert und könnten erweitert werden.
Und klar. Die Aussetzung der allgemeinen WP hatte genau diese Gründe.
Beiträge: 113
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
(11.02.2024, 06:08)OlafM schrieb: Ich verstehe jetzt Deinen Ansatz nicht. Also ich empfand wie quasi alle meiner Kameraden und Wehrpflichtigen als unnötige Last. Und das war noch im Kalten Krieg. Und damals lief beim Waffenreinigen "Ich bin beim Bund, ich bin beim Bund, ich bin ja so ein armer Hund". Man muss das Ganze auch nicht glorifizieren. Auch wenn es im Kalten Krieg einen realen Grund für die WP gab.
Was Du, Ich und viele, viele andere als Wehrpflichtige empfunden haben ist für die Streitkräfte und Sicherheitsarchitektur irrelevant. Auf das individuelle Wohlbefinden kann leider keine Rücksicht genommen werden. Natürlich darf durch den Staatsbürger dennoch die Sinnhaftigkeit des Dienstes hinterfragt werden.
Aber der kleine, subjektive und nicht mehr aktuellen Einblick eines Wehrpflichtigen aus dem Jahr 1965, 1985 oder 2005 kann nicht als Grund herangeführt werden um die Bundeswehr NICHT für eine fundamental veränderte Sicherheitslage in Europa auszurichten sowie personell und materiell aufzufüllen.
(11.02.2024, 06:08)OlafM schrieb: Aber worum geht es Dir? Juristen versuchen in der Regel nichts, sondern bewerten die rechtliche Situation. U.a. auch der wissenschaftliche Dienst des BT. Und hier kommt man auch zu dem genannten Ergebnis, dass eine allgemeine Wehrpflicht in Deutschland rechtswidrig wäre. U. a. deshalb wurde sie ja auch ausgesetzt. Wie kann eine, durch das Grundgesetz legitimierte und 55 Jahre praktizierte, Wehrpflicht rechtswidrig sein ? Sicherlich werden sich einige Juristen als Rechtsverdreher üben. Parole: GelöbNIX
Vermutlich beziehst du dich auf die durchaus strittige Heranziehungspraxis der 2000er, welche den Einschein von Willkürlichkeit untermauterte. Ob die damalige Heranziehung nach Bedarf der Streitkräfte nun rechtswidrig war, können Juristen ja lange drüber lamentieren.
Wie ich schon sagte: Eine Wehrungerechtigkeit muss nachgewiesen und dokumentiert werden bevor sie beklagt werden kann. Ziemlich schwierig wenn seit 13 Jahren nichtmehr gezogen wird.
Mit ziemlicher Sicherheit wird sich eine neue Wehrpflicht (für alle) auch anders gestalten als jenes Modell von 1956 bis 2011.
(11.02.2024, 06:08)OlafM schrieb: Die BW benötigt für die Planungen einen Aufwuchs von etwa 20.000 Mann. Das rechtfertigt keine allgemeine Wehrpflicht, sondern sollte endlich von unserem VM und dem GI angegangen werden. Dazu ist schlicht Geld nötig. Die Bundeswehr muss attraktiver werden. Auch in Hinblick auf die kommenden Jahren, wo man sich auf dem Arbeitsmarkt beweisen muss.
Die BW benötigt 20.000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten ( wenn schon die Ungerechtskeits-Karte gezogen wird , dann bitte auf die Gleichstellung achten) um ihre anvisierten SOLL-Stärke zu erreichen.
Davon ab braucht die BW jährlich min. 15.000 Einstellungen um ausscheidende Soldaten* zu kompensieren.
Das bedeutet aber noch keinen siginifkanten Zuwachs, keine Feldersatz und keine Bildung von Reserven.
Sondern nur die stehende Armee in Friedenszeiten.
Die BW verbraucht hier schon unverhältnismäßig viel Geld um die Mannschafts-DP zu besetzen, welche früher Wehrpflichtige füllten. Das mag bei der Einsatzarmee noch funktioniert haben. Nicht aber bei einer Armee, welche sich auf Landes- und Bündnisverteidigung einstellen muss. Die Szenarien aus der Ukraine sprechen für wesentlich größere Streitkräfte wenn diese Durchhaltefähig sein wollen.
(11.02.2024, 06:08)OlafM schrieb: Aber ich hatte eigentlich nur die rechtliche Situation beleuchtet. Und diese ist die, dass eine Wehrpflicht verfassungsmäßig mehr als problematisch ist (um es freundlich zu sagen). Meiner Meinung nach ist sie auch nicht notwendig. Quintus Fabius hatte an einer Stelle mal die Personalzahlen bei der Streitkräftebasis, Zentralen Sanitätsdienst etc. benannt. Da sind wird bei ca. 1/3... Vermutlich bezog sich Quintus Fabius auf Verhältnis von kämpfender Truppe zu "Unterstützern". Da ist das Verhältnis von 1:3 noch als sehr gut zu bezeichnen.
Hierbei darf man die Verlustrate in einem hochintensiven Gefecht nicht unterschätzen. Hier braucht es ein personelles Regenerationspotential welches Karriere-Trucks der BW nicht bieten können.
(11.02.2024, 06:08)OlafM schrieb: Die Zeiten der Massenheere sind schlicht vorbei. Wie viele russische Soldaten kämpfen denn aktuell in der Ukraine? Stand Mitte 2023:
400.000 aktive Truppenstärke / 200.000 Verluste
Quelle: https://www.rnd.de/politik/400-000-russe...PPLIM.html
Wenn also 87% der ursprünglichen Streitkräfte ausgefallen sind, zeigt dies den enormen Bedarf an personellen Reserven.
Nicht umsonst wird Russland die inoffizielle Heranziehung Wehrpflichtiger vorgeworfen
Beiträge: 7.085
Themen: 18
Registriert seit: Jan 2017
(11.02.2024, 21:28)Garten-Grenadier schrieb: Die BW benötigt 20.000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten ( wenn schon die Ungerechtskeits-Karte gezogen wird , dann bitte auf die Gleichstellung achten) Erzähl' das mal dem Söder Markus.
Beiträge: 17.543
Themen: 115
Registriert seit: May 2004
Garten-Grenadier:
Zitat:Die BW verbraucht hier schon unverhältnismäßig viel Geld um die Mannschafts-DP zu besetzen, welche früher Wehrpflichtige füllten. Das mag bei der Einsatzarmee noch funktioniert haben. Nicht aber bei einer Armee, welche sich auf Landes- und Bündnisverteidigung einstellen muss. Die Szenarien aus der Ukraine sprechen für wesentlich größere Streitkräfte wenn diese Durchhaltefähig sein wollen.
Prinzipiell wird dir hier jeder zustimmen, aber: auch eine Wehrpflicht kostet viel mehr als nur den Sold für die Wehrpflichtigen, man muss da die Kostenrechnung schon ganzheitlich aufstellen. Nehmen wir einmal theoretisch an, wir würden die Bundeswehr mit Wehrpflichtigen bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze aufstocken, und dann wäre sie zahlenmässig immer noch kleiner als die russischen Streitkräfte in der Ukraine, dann würde dies ebenfalls immense Kosten erzeugen, die man aus dem aktuellen Wehretat gar nicht tragen kann.
Wenn ich aber eine Wehrpflicht eineführe und dann nur 20.000 Mann einziehe, dann wird das rechtlich keinen Bestand haben.
Und das führt nun zu der Frage nach konkreten Zahlen: wieviele Wehrpflichtige pro Jahr würdest du den einziehen? Wie lange sollen diese dienen? In was für Truppengattungen und auf welche Weise genau sollen sie ausgebildet werden? Wo werden sie untergebracht und wie versorgt? Woher kommen Material und Ausrüstung und Waffen für diese Einheiten? Wie groß soll der Anteil der Wehrpflichtigen sein ? etc etc
Das Problem dass viele Befürworter einer Wehrpflicht meiner Meinung nach haben ist, dass sie allgemein für eine Wehrpflicht sind, aber das sie meist keine konkreten spezifischen Antworten dafür haben, wie man diese umsetzt. Kann natürlich bei dir anders sein, deshalb würde es mich sehr interessieren, wie exakt und ganz konkret du dir eine Wehrpflicht vorstellst?
Zitat:Wie kann eine, durch das Grundgesetz legitimierte und 55 Jahre praktizierte, Wehrpflicht rechtswidrig sein ?
Es ist ganz vieles rechtmässig gewesen in der früheren Bundesrepublik und war / ist durch das Grundgesetz legitimiert gewesen. Beispielsweise könnte man absolut Grundgesetzkonform Homosexuelle strafrechtlich verfolgen, war lange Zeit praktizierte Rechtsrealität in der Bundesrepublik und wäre selbst heute noch Grundgesetzkonform.
Umgekehrt muss man natürlich konsternieren, dass das Grundgesetz sehr fluide ist und sehr viel weniger tradiert und feststehend als andere Verfassungen, zudem unterliegt es ja der praktisch beliebigen Interpretation durch den Grundrechtesowjet, ich meine natürlich das Bundesverfassungsgericht.
Entsprechend ist die Rechtsfrage in Bezug auf die Wehrpflicht gar nicht die entscheidende. Man kann das eigentlich rechtlich nach Belieben hin und herbiegen wie man lustig ist. Dann zieht man halt nur ein paar hundert Wehrpflichtige pro Jahr ein und diese dienen dann 3 Jahre, auch dass könnte man nach Beliegen für Grundgesetzkonform erklären und für rechtmässig, Grundrechtesowjet, Gefälligkeitsklagen und strategische Prozessführung von Parteien sei Dank. Der grundgesetzliche Indiviudalrechtsschutz hat demgegenüber dann immer das Nachsehen. Nein, dass ist hier nicht die Frage.
Die Frage ist vielmehr, wie das praktisch real überhaupt funktionieren soll ?! Und wie es ganz konkret gestaltet werden soll. Die Frage der realen Umsetzbarkeit und die Frage der Kosten sind hier die einzig entscheidenden auf die haben die Befürworter einer Wehrpflicht meiner Ansicht nach aktuell keine wirklich überzeugenden und ausreichend detaillierten Antworten.
Zitat:Vermutlich bezog sich Quintus Fabius auf Verhältnis von kämpfender Truppe zu "Unterstützern". Da ist das Verhältnis von 1:3 noch als sehr gut zu bezeichnen.
Dieses Verhältnis ist bei der Bundeswehr insgesamt gesehen natürlich wesentlich "schlechter". Die Bundeswehr hat überproportional viele Unterstützer und überproportional viele Offiziere. Und viel zu wenig Kampftruppe. Das ist aber nun ausnahmsweise mal nicht allein die Schuld der Bundeswehrführung oder dergleichen, es hat seinen Grund vor allem auch darin, dass man zum einen eine hochtechnisierte Armee hat, und dass man zum anderen eine grundsätzliche Ausrichtung der Breite vor der Tiefe fährt und daher sehr viele verschiedene Fähigkeiten in jeweils kleinerem Umfang vorhält. Dies ist ineffizient und verschlechtert naturgemäß immer dieses Verhältnis zuungunsten der Kampftruppen.
|