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(04.01.2024, 00:03)Quintus Fabius schrieb: Anders: Warum versuchen wir es nicht mit einer Wehrpflicht, bei welcher die Wehrpflichtigen eben in keinster Weise Teil der regulären Kampftruppen sind, sondern in einer Art eigenen Teilstreitkraft getrennt von diesen vorgehalten werden ? Und zwar allesamt als leichte Infanterie, leichte Pioniere, sonstige leichte Kampftruppen.
(04.01.2024, 01:39)alphall31 schrieb: ala US Nationalgarde ...
Und hier Kommt wieder die Aufgabenausrichtung der Bundeswehr gegenüber der Verbandausrichtung der z.B. USA ins Spiel.
Leichte Infanterie also Jäger. Ein aktiver Jäger bekommt grünes Barett mit goldenem Eichenlaub.
Aber was ist dann ein Wehrpflichtiger mit gleicher Ausbildung? Ein Jäger kann er nicht sein, den dann hätte er das gleiche grüne Barett mit goldenem Eichenlaub und wäre nicht mehr komplett entkoppelt von den Aktiven.
Pio, Art, ... genau die gleiche Frage.
Prinzipiell ist ja z.B. das THW vergleichbar den Luftlandepionieren ausgerüstet (leichte Pioniere). Aber im Innenministerium aufgehängt, komplett getrennt von der Bundeswehr und damit man das auch sieht gibt es blaue Uniformen.
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Ich stimme Quintus voll und ganz zu.
Eine Wehrpflicht gegen die Personalnot ist auch mMn absolut nicht sinnvoll. Auch deshalb meine Ausgangsfrage hier im Strang, wie man da überhaupt was halbwegs hilfreiches draus ableiten könnte, auf die ich bisher -wie erwartet- noch keine befriedigende Antwort erhalten habe.
Eine separat organisierte Territorialarmee aus Wehrpflichtigen und daran anknüpfend Reservisten hingegen würde eben die Kampfkraft insgesamt deutlich erhöhen. Dazu eine Schwesterorganisation für den Zivilschutz-Ersatzdienst und schon funktioniert das. Der Überbau dafür kann aus dem Wasserkopf, dem Territorialkommando und weiteren nicht kämpfenden Teilen der BW gewonnen werden, wodurch diese zwar noch weiter verkleinert wird, dafür aber deutlich verschlankt und damit zu einer effektiven Berufs- und Einsatzarmee werden kann, der dann im V-Fall sowohl logistisch und sanitätsdienstlich, als auch infanteristisch Reserven in relevanten Dimensionen zur Verfügung ständen.
Wäre eigentlich eine gute Basis für ein "Bundeswehr - Wunschkonzert 2024"
(04.01.2024, 02:29)Schaddedanz schrieb: Leichte Infanterie also Jäger. Ein aktiver Jäger bekommt grünes Barett mit goldenem Eichenlaub.
Aber was ist dann ein Wehrpflichtiger mit gleicher Ausbildung? Kein Problem: das reguläre Heer bräuchte keine Jäger mehr, die Truppengattung käme komplett zum Territorialheer. Gebirgs- und Fallschirmjäger als spezialisierte leichte, Panzergrenadiere als schwere Infanterie. Fertig.
Zitat:Pio, Art, ... genau die gleiche Frage.
Nö. Wenn man die WDL/Reserve/Territorialstreitkräfte separat organisiert, mit klar eingegrenztem Auftrag, dann kann man ihnen auch separate Erkennungsmerkmale etc. geben und die militärischen Traditionen ohnehin auf ein Minimum zurückfahren. Da gibt's dann einfach gar keine Barette und Tarndrucke, sondern Mützen und feldgrau/oliv. Schon gelöst.
Zitat:Prinzipiell ist ja z.B. das THW vergleichbar den Luftlandepionieren ausgerüstet (leichte Pioniere). Aber im Innenministerium aufgehängt, komplett getrennt von der Bundeswehr und damit man das auch sieht gibt es blaue Uniformen.
Joa. Könnte man aber auch alles ganz anders organisieren, machen andere Staaten ja auch oft anders. Wir haben halt nur traditionell sehr viel Wert darauf gelegt, eine möglichst geringe Militarisierung unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Dafür gab es auch gute Gründe, aber vielleicht gibt es heute ähnlich gute Gründe, das etwas pragmatischer anzugehen.
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(04.01.2024, 03:02)Broensen schrieb: ... Auch deshalb meine Ausgangsfrage hier im Strang, wie man da überhaupt was halbwegs hilfreiches draus ableiten könnte, auf die ich bisher -wie erwartet- noch keine befriedigende Antwort erhalten habe.
Dann sollte ihr euch einfach Mental wie auch im Wortgebrauch von der "Wehrpflicht" trennen, es Kriegsdienstpflicht nennen und nach Preußischem Kantonsystem https://de.wikipedia.org/wiki/Kantonsystem aufbauen.
Dann braucht man keine separate zweite Armee und kann die Soldaten im In-/Ausland nach belieben einsetzen.
Aber ich kann euch genau sagen woran das Scheitern wird, nämlich:
1. den Angriffskriegs-Passus im Grundgesetz müsst ihr streichen
2. was noch viiiiiiiieeeel schlimmer und schwieriger ist, Kantonisten hatten auch Rechte aufgrund ihres Dienstes die Nichtdienern vorenthalten waren. Und da genau da werdet ihr scheitern, weil man nur noch Verbote und Pflichten kennt.
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(04.01.2024, 04:22)Schaddedanz schrieb: Dann sollte ihr euch einfach Mental wie auch im Wortgebrauch von der "Wehrpflicht" trennen, es Kriegsdienstpflicht nennen und ... "Wir" wollen das doch gar nicht. Meine Frage diente dem Zweck, herauszufinden ob andere hier ein praktikables System beschreiben können, wie man die politischen Überlegung tatsächlich so umsetzen könnte, dass die Bundeswehr eine Mehrwert davon hätte. Ich glaube das nicht und will das auch nicht, aber die öffentliche Diskussion suggeriert nun mal, dass man mit der Wehrpflicht die Personalnot beseitigen könnte.
Der hier zuletzt aufgezeigte Gedanke mit zwei separaten (Teil-)Streitkräften würde ja gerade die von dir genannten Probleme umgehen, weil die Verpflichteten nur im Verteidigungs- und Katastrophenfall zum Einsatz kämen, während die professionelle Armee explizit für IKM und BV ausgelegt wäre ohne beschränkende Aspekte der Landesverteidigung.
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(04.01.2024, 07:38)Broensen schrieb: ... , dass die Bundeswehr eine Mehrwert davon hätte. ... Wehrpflicht die Personalnot beseitigen könnte.
Der hier zuletzt aufgezeigte Gedanke mit zwei separaten (Teil-)Streitkräften ... professionelle Armee explizit für IKM und BV ausgelegt wäre ohne beschränkende Aspekte der Landesverteidigung.
Der Mehrwert der Wehrpflicht ergibt sich daraus das ganz praktisch Wehrpflichtige/Reservisten alle Positionen die nicht die Grenzen der BRD überschreiten erledigen können und dürfen. Was 180.000 Berufs- und Zeitsoldaten frei macht für die nicht LV Aufgaben.
Außerdem ergibt sich so eine riesige Anzahl an Reservisten um die Verluste im Kampf wieder aufzufüllen.
Der klitze kleine Schönheitsfehler ist daran das die NATO nicht mehr an der Deutschen Ostgrenze verteidigt wird sondern an der Polnischen und nur wen die Wehrpflichtigen im ganzen NATO/EU-Gebiet auch eingesetzt werden, entsteht daraus auch die abschreckende Wirkung welche die schiere Masse der Wehrpflichtarmee im Kalten Krieg hatte.
Oder hat die US-Nationalguarde schon mal irgend einem Deutschen, Franzosen, Russen mehr als ein müdes Lächeln abgerungen, beim Gedanken an Krieg in Europa?
Es wären zwei vollwertige Armeen die jeweils alle Teilstreitkräfte/Dimensionen enthalten würden.
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Damit wäre laut GG allerdings die Bw überflüssig und müsste aufgelöst werden . Wenn man damit wieder auf die vom GG gestellte Aufgabe machen würde , würde man auf jeden Fall weit mehr freiwillige regenerieren können als derzeit . Zuspruch würde es auf jeden Fall von großen Teilen der Bw , vor allem von den Teilen die ihre Arbeit nicht nur als Job sehen. Die Politik würde bei sowas allerdings auf keinen Fall mitmachen
Was die US Nationalgarde leistet ist den meisten unbekannt. Die NATO awacs flotte in Europa wird 24 /7 in 50 Wochen im Jahr von Flugzeugen der US Nationalgarde in der Luft betankt .
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alphall31:
Zitat:ala US Nationalgarde ( aber bloß nicht die Bundesländer zuständig machen dafür)
Exakt. Aber aufgrund unserer finanziellen und sonstigen Beschränkungen nicht mit der derselben Bandbreite an Fähigkeiten. Die Nationalgrade hat ja sogar Kampfhubschrauber-Verbände usw. Alles was vom reinen Material her günstig ist ginge aber, bis hin zu eigenen Sondereinheiten (die Nationalgrade hat beispielsweise eigene Special Forces).
Und ja, auf gar keinen Fall dürften die Bundesländer darin involviert werden.
Zitat:Die Politik würde bei sowas allerdings auf keinen Fall mitmachen
Das ist sowieso klar. Die Politik(er) werden so oder so jede denkbare sinnvolle Lösung gleich welchder Art verhindern oder zunichte machen. Wenn dem nicht so wäre, hätten wir ja die ganzen aktuellen Probleme nicht und nichts worüber wir hier diskutieren könnten.
Schaddedanz:
Da ich um die immense Wichtigkeit von exakten Begrifflichkeiten deinerseits weiß, schrieb ich ja schon explizit nicht Jäger, sondern leichte Infanterie. Ist ja nicht so, dass alle leichte Infanterie immer nur Jäger wären.
Aber um deine Besonderheit in Bezug auf exakte Begriffe aufzugreifen: die "Jäger" in der Bundeswehr sind heute keine Jäger mehr. Nennen wir sie Dragoner und schon ist der Begriff Jäger frei für andere Verbände.
Oder wir nennen die Wehrpflichtigen-Einheiten einfach Schützen. Ein steingrauolives Barrett wurde übrigens erst vor kurzem für die Reserve vorgestellt, einschließlich eigenem Abzeichen, könnte man aufgreifen und übernehmen.
Zitat:Pio, Art, ... genau die gleiche Frage.
 Wenn dir das so wichtig ist, da finden sich immer irgendwelche Begrifflichkeiten. Sind dass dann halt Sappeure um sie begrifflich von den Pionieren zu trennen
Zitat:Dann sollte ihr euch einfach Mental wie auch im Wortgebrauch von der "Wehrpflicht" trennen, es Kriegsdienstpflicht nennen und nach Preußischem Kantonsystem https://de.wikipedia.org/wiki/Kantonsystem aufbauen.
 Herrlich !
Um deine Begeisterung für exaktest mögliche Begrifflichkeiten aufzugreifen: dann stellen wir mit den Wehrpflichtigen Frei-Infanterie auf, die wir in Freibataillonen organisieren ! Ich sehe schon wie sie die lästigen Panduren des Feindes angehen, selbständige militärische Verbände, die unabhängig und detachiert von den in starrer Lineartaktik kämpfenden Armeen als leichte Truppen operieren. Passt doch vorzüglich ! Und mit dem Anwachsen der Frei-Infanterie können wir dann auch Freiregimenter aufstellen.
Ergänzend zum letztgenannten:
Zitat:Was die US Nationalgarde leistet ist den meisten unbekannt.
Das kann man nur betonen. Die Nationalgarde hat für die US Streitkräfte in den letzten Dekaden immense militärische Zuarbeit geleistet, insbesondere auch bei Auslandseinsätzen.
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Wie die das anstellen ist mir allerdings schleierhaft . Da die einzelnen Teilstreitkräfte ja trotzdem ihr jeweiliges reservistensystem haben. Auch finanziell , da es sich ja um doppelstrukturen handelt
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(04.01.2024, 10:40)Quintus Fabius schrieb: ... Und ja, auf gar keinen Fall dürften die Bundesländer darin involviert werden.
Wieso das nicht? Das von präferierte Polizeipersonalsystem ist Ländersache. Dann könnten die Länder doch auch Militäreinheiten aufstellen und diese der BRD zur Verfügung stellen (analog zum Deutschen/Kaiser Heer im WW1 oder früher)
(04.01.2024, 10:40)Quintus Fabius schrieb: ... Ist ja nicht so, dass alle leichte Infanterie immer nur Jäger wären. ... Nennen wir sie Dragoner und schon ist der Begriff Jäger frei für andere Verbände. ... einfach Schützen.
... Sappeure um sie begrifflich von den Pionieren ...
Herrlich ! ... Ich sehe schon wie sie die lästigen Panduren des Feindes angehen, selbständige militärische Verbände, die unabhängig und detachiert von den in starrer Lineartaktik kämpfenden Armeen als leichte Truppen operieren. Passt doch vorzüglich ! ...
Tja dann müsste man nur mal die Eier zeigen und die Jäger auch wirklich umbenennen. Schützen ist schon vergriffen bei der BW, als unterster Dienstgrad von Logistik- und Inst-Verbänden.
Du behältst aber schon im Blick das Sappeur (Schanzen), Mineur (Sprengen + Minen), Pontonier (Brücken) die klassische aufgabenbezogene Gliederung der Pioniere ist, bevor man auf anraten von General Scharnhorst (1810), sie zu diesem einheitlichen Begriff umbenannte.
Hey, nur weil dir das Kantonsystem zu steif Preußisch ist, musst du nicht gleich in fränkisch Pappenheimischer-Art privatwirtschaftlich ins Geschäft einsteigen
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(04.01.2024, 08:16)Schaddedanz schrieb: Der Mehrwert der Wehrpflicht ergibt sich daraus das ganz praktisch Wehrpflichtige/Reservisten alle Positionen die nicht die Grenzen der BRD überschreiten erledigen können und dürfen. Exakt darauf wollte ich hinaus. Ob es 20.000+ Stellen bei der Bundeswehr gibt, die diesen Anforderungen entsprechen und sich zugleich dafür eignen, mit WDL besetzt zu werden. Denn nur so wäre eine begrenzte Wehrpflicht, wie sie diskutiert wird, in der Lage, der Personalnot tatsächlich entgegen zu wirken.
Zitat:Was 180.000 Berufs- und Zeitsoldaten frei macht für die nicht LV Aufgaben.
Außerdem ergibt sich so eine riesige Anzahl an Reservisten um die Verluste im Kampf wieder aufzufüllen.
Das wäre aber ja eben der "große" Ansatz eines Territorialheers, der nichts mit Lückenstopfen bei der BW zu tun hat. Dass der funktioniert, ist unbestritten. Nur wird er sich aus gesellschaftspolitischen und finanziellen Gründen nicht durchsetzen. Man will nur für die Lücken zwangsverpflichten.
Zitat:Es wären zwei vollwertige Armeen die jeweils alle Teilstreitkräfte/Dimensionen enthalten würden.
Das würde ich nicht so sehen. Eine Luftwaffe bspw. erfordert einen zu großen Anteil länger dienender, als dass man sie sinnvoll als WDL-Truppe aufstellen könnte.
Zudem ist teures Großgerät zu rar, um es auf Inlandseinsätze zu beschränken. Daher muss eine WDL-Armee möglichst leicht und einfach ausgerüstet werden, um im V-Fall die regulären, gut ausgestatteten Kräfte mit zusätzlicher Mannstärke zu versorgen.
(04.01.2024, 09:33)alphall31 schrieb: Damit wäre laut GG allerdings die Bw überflüssig und müsste aufgelöst werden . Nein, müsste sie nicht. Es steht nichts dergleichen im GG. Da ist sogar von Streitkräften in der Mehrzahl die Rede. Zumal auch eine solche Territorialstreitkraft mangels schwerem Gerät, Luftstreitkräften etc. gar nicht alleine zur Landesverteidigung befähigt wäre, sondern nur einen -durchaus relevanten- Beitrag dazu leisten könnte.
Zitat:Wenn man damit wieder auf die vom GG gestellte Aufgabe machen würde , würde man auf jeden Fall weit mehr freiwillige regenerieren können als derzeit
Die von dir angenommene, angeblich von der aktuellen Ausrichtung abweichende "vom GG gestellte Aufgabe" ist eine absolut unrealistische. Warum sollte eine Aufgabe, zu der es absehbar nicht kommen wird(LV), mehr Freiwillige motivieren als eine tatsächlich relevante(BV)?
(04.01.2024, 13:11)Schaddedanz schrieb: Wieso das nicht? Das von präferierte Polizeipersonalsystem ist Ländersache. Dann könnten die Länder doch auch Militäreinheiten aufstellen und diese der BRD zur Verfügung stellen (analog zum Deutschen/Kaiser Heer im WW1 oder früher) 17 separate Parlamentsarmeeen. Das wird ein Spaß, die in den Einsatz zu bekommen! Ich sehe schon den Söder Markus, wie er den Einsatz der Gebirgsjäger zur Verteidigung Ostpreussens davon abhängig macht, dass in Bayern weiter mit Öl geheizt werden darf.
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(04.01.2024, 15:54)Broensen schrieb: ... , die diesen Anforderungen entsprechen und sich zugleich dafür eignen, mit WDL besetzt zu werden. ... gesellschaftspolitischen und finanziellen Gründen nicht durchsetzen. Man will nur für die Lücken zwangsverpflichten.
... Eine Luftwaffe bspw. erfordert einen zu großen Anteil länger dienender, als dass man sie sinnvoll als WDL-Truppe aufstellen könnte. ...
... WDL-Armee möglichst leicht und einfach ausgerüstet werden, um im V-Fall die regulären, gut ausgestatteten Kräfte mit zusätzlicher Mannstärke zu versorgen.
... Da ist sogar von Streitkräften in der Mehrzahl die Rede.
17 separate Parlamentsarmeeen. ... in Bayern weiter mit Öl geheizt werden darf. 
WDL/Reservisten können alle Positionen der Bundeswehr ersetzen von ganz oben bis ganz unten, es ist nur eine Frage des lange genug einberufen um die Ausbildung durch zuführen beziehungsweise die Stelle zu besetzten. Also sprichwörtlich einberufen bis 5 Tage nach Kriegsende, es muss lediglich ein überprüfbares Ende der Einberufung vermerkt werden um Rechtsgültig zu sein.
Darauf aufbauend sind also auch Piloten keine Tätigkeiten die wegfallen, außerdem sind für eine ausreichende Luftraumverteidigung dank Iris T keine Luftnahkampffähigen Flugzeuge mehr erforderlich es würden also z.B. Harrier GR3 (nein keine AV-8B, mit dem Piloten über den Flugzeugrücken exponiert ist der Splitterschutz bei einem Abschuss durch Raketen niedriger) als leicht verlegbare Startrampen reichen, technisch bis an die Limits erprobt und ausreichend Lowtech um Massenhaft vorzuproduzieren/einzulagern. Der Benefit nicht auf leicht Aufzuklärende Startbahnen angewiesen zu sein, CAS nach Bedarf zu Fliegen und theoretisch sogar MELLS im Hinterhangschwebeflug einzusetzen kämen "on top"
Falls du diesen Passus meinst: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.html
"(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben."
Der erlaubt formal keinen Bündnisverteidigung im Rahmen von NATO oder EU. Den "Der Bund" bezieht sich auf die BRD, sonst stände da "Die Bündnisse". Hoppala, wer hat noch gleich die EU-Verträge unterschrieben?
Tja so wäre das, außerdem wäre die Bundeswehr ganz praktisch auf die Oberste "Heeres" Leitung reduziert da alle erforderlichen Truppenkörper aus den Ländern gestellt werden
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Schreibst du eigentlich mit Absicht völlig an mir vorbei?
(04.01.2024, 19:54)Schaddedanz schrieb: WDL/Reservisten können alle Positionen der Bundeswehr ersetzen von ganz oben bis ganz unten, es ist nur eine Frage des lange genug einberufen um die Ausbildung durch zuführen beziehungsweise die Stelle zu besetzten. Gut und wie lange sollte der Wehrdienst für alle dann sein, um auch so Posten wie Jetpilot, Schiffskapitän etc. mit dazu wirklich fähigen WDL zu besetzen?  Komm schon, das war nicht die Fragestellung. Und es ging eben auch nicht um eine theoretische LV-BW, wie sie sich manche anscheinend unverständlicherweise wünschen würden, sondern um die real existierende BW, mit ihrer tatsächlichen Auftragslage. Für die sind 10-20Tsd. WDL als Lückenstopfer im Gespräch. Nur darum ging es, ob man diese paar Hanseln mit realistischen Dienstzeiten von vermutlich deutlich unter 2 Jahren so einsetzen könnte, dass die BW mit ihnen besser funktioniert als ohne sie.
Zitat:Darauf aufbauend sind also auch Piloten keine Tätigkeiten die wegfallen, außerdem sind für eine ausreichende Luftraumverteidigung dank Iris T keine Luftnahkampffähigen Flugzeuge mehr erforderlich es würden also z.B. Harrier GR3 (...) als leicht verlegbare Startrampen reichen
Und die kann also deiner Meinung nach ein WDL nach 'nem halben Jahr Grund- und Spezialausbildung effizient im Kriegseinsatz fliegen? Achso, ich vergaß: Der WD ist ja bei dir anscheinend nicht zeitlich begrenzt.
Zitat:Falls du diesen Passus meinst: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.html
"(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben."
Der erlaubt formal keinen Bündnisverteidigung im Rahmen von NATO oder EU. Den "Der Bund" bezieht sich auf die BRD, sonst stände da "Die Bündnisse".
Diese Argumentation ergibt keinen Sinn, zumal ich das nur als Argument dafür angeführt habe, dass mehrere Streitkräfte nebeneinander nicht dem GG widersprechen. Im Gegenteil böte das Grundgesetz sogar noch die Möglichkeit, eine LV-Streitkraft unter dem passenden Namen "Bundesgrenzschutz" aufzustellen, der ist nämlich wieder frei, wird bereits in den Wehrpflichtregeln des GG explizit genannt, bietet sogar Kombattantenstatus und kann trotzdem im Inland verwendet werden. Quasi ideale Voraussetzungen für eine Territorialreserve in der Art einer Nationalgarde, nur in weniger militaristisch, damit der gute Deutsche nicht direkt wieder Lust verspürt, energisch nach Osten wegzutreten.
"Bund" ist hier aber auch lediglich das handelnde Subjekt, nicht das zu verteidigende Objekt. Und da steht auch nicht "zur eigenen, auf das eigene Staatsgebiet beschränkten Selbstverteidigung". Das hätte auch im Zuge der Wiederbewaffnung und ihrer politischen Begleitumstände gar keinen Sinn ergeben. Hätte die Bundeswehr die Verteidigung umgehend einstellen müssen, wenn sie bis Holland zurückgedrängt worden wäre? Oder wie die Ukraine heute keine Waffen einsetzen dürfen, die über die Oder hinweg schießen können?
Und das Thema wurde ja auch bereits umfangreich juristisch behandelt. Zur Erinnerung: www.bpb.de
Zitat:Tja so wäre das, außerdem wäre die Bundeswehr ganz praktisch auf die Oberste "Heeres" Leitung reduziert da alle erforderlichen Truppenkörper aus den Ländern gestellt werden
Womit das ganze wiederum nicht vom GG gedeckt wäre, denn wie du es selbst festgestellt hast: DER BUND stellt Streitkräfte auf.
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Schaddedanz:
Auch wenn es ungemein unterhaltsam ist, bitte ich um etwas mehr Ernsthaftigkeit .....
........ ach was solls:
Zitat:Hey, nur weil dir das Kantonsystem zu steif Preußisch ist, musst du nicht gleich in fränkisch Pappenheimischer-Art privatwirtschaftlich ins Geschäft einsteigen Wink
So schlecht kennst du deine Pappenheimer  ?!
Die Freibataillone bzw. die Frei-Infanterie waren genuin Preußisch. Und eine preußische Methode um zusätzliche Leichte Infanterie aufzustellen wurden sie dann unter Friedrich dem Großen während des Österreichischen Erbfolgekrieges (fort folgend). Während des Siebenjährigen Krieges gab es dann schon nicht weniger als 14 dieser Einheiten, die meisten davon in Regimentsstärke.
https://www.zinnfigur.com/Buecher-Medien...s-War.html
https://books.google.de/books/about/Die_...edir_esc=y
https://www.amazon.de/preu%C3%9Fischen-F...379090516X
Broensen:
Zitat: Im Gegenteil böte das Grundgesetz sogar noch die Möglichkeit, eine LV-Streitkraft unter dem passenden Namen "Bundesgrenzschutz" aufzustellen, der ist nämlich wieder frei, wird bereits in den Wehrpflichtregeln des GG explizit genannt, bietet sogar Kombattantenstatus und kann trotzdem im Inland verwendet werden. Quasi ideale Voraussetzungen für eine Territorialreserve in der Art einer Nationalgarde, nur in weniger militaristisch, damit der gute Deutsche nicht direkt wieder Lust verspürt, energisch nach Osten wegzutreten.
Das ist mal ein herausragender Gedanke! Stimmt, der Begriff ist frei und bereits gesetzlich an vielen Stellen verankert bzw. reaktivierbar. Aus vielerlei Gründen wäre das mehr als interessant, eine solche neue Teilstreitkraft als Bundesgrenzschutz aufzustellen. Mit einer weniger polizeilichen Ausrichtung als der frühere Bundesgrenzschutz und dafür einer militärischeren Ausrichtung.
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(04.01.2024, 22:17)Broensen schrieb: Schreibst du eigentlich mit Absicht völlig an mir vorbei?
Gut und wie lange sollte der Wehrdienst für alle dann sein, um auch so Posten wie Jetpilot, Schiffskapitän etc. mit dazu wirklich fähigen WDL zu besetzen? ...
Und die kann also deiner Meinung nach ein WDL nach 'nem halben Jahr Grund- und Spezialausbildung effizient im Kriegseinsatz fliegen? ...
"Bund" ist hier aber auch lediglich das handelnde Subjekt, nicht das zu verteidigende Objekt. ... Hätte die Bundeswehr die Verteidigung umgehend einstellen müssen, wenn sie bis Holland zurückgedrängt worden wäre? Oder wie die Ukraine heute keine Waffen einsetzen dürfen, die über die Oder hinweg schießen können? 
Womit das ganze wiederum nicht vom GG gedeckt wäre, denn wie du es selbst festgestellt hast: DER BUND stellt Streitkräfte auf. 
Nein ich schreibe nicht an dir vorbei. Nur ist eine gerechte Wehrpflicht eben kein Sache die endet wen man seine 20K Mann Lücke wieder für 3-4 Jahre geschlossen hat. Sonst kann man auch einfach Zwangsrekrutieren nur wie wäre das mit unserem GG vereinbar?
Der Wehrdienst für Piloten endet wen die Fliegerischen Grundlagen (alleine Start, Fliegen, Landen) und die Grundlegende Waffennutzung durchlaufen ist, der fliegerische Feinschlief sowie Manöver fallen in die Reservezeit. Mindest Reservezeit ist 1 Woche Jährlich, wer mehr machen will kann dies gerne tun z.B. um die Flugstundenzahl zu erreichen damit der Flugschein auch Zivil gültig ist.
Ich denke du verkennst das offensichtliche an diesem Gesetzestext, nämlich das zu verteidigende Objekt ist der Geltungsbereich des Grundgesetz. Wen also Holland nicht Teil der BRD ist wird es auch nicht verteidigt. Und ja Verteidigung heißt auch an den Grenzen vor Kriegsbeginn ist Schluss, was die Polen dann mit den Russen machen ist nicht Teil des Grundgesetz.
"stellt Streitkräfte auf" heißt nur das die Verteidigung der BRD durch den BUND organisiert also aufgestellt (geleitet) wird, richtig. Das sagt aber nichts darüber aus wo er die Truppenteile herbekommt, ob selbst ausgebildet, bei den Länder geliehen oder bei Wallenstein aka Academi (ehemals Blackwater) gemietet.
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(04.01.2024, 23:37)Schaddedanz schrieb: Nur ist eine gerechte Wehrpflicht eben kein Sache die endet wen man seine 20K Mann Lücke wieder für 3-4 Jahre geschlossen hat. Mit dem Standpunkt hat sich die Diskussion erledigt, denn dann sind wir uns zumindest dahingehend einig, dass eben das nicht funktioniert. Und darum ging es. Alles andere geht an der Fragestellung vorbei.
Zitat:Ich denke du verkennst das offensichtliche an diesem Gesetzestext, nämlich das zu verteidigende Objekt ist der Geltungsbereich des Grundgesetz.
Das steht da nicht. Und z.B. der Präambel nach gilt das Grundgesetz " ... in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt... Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Da steht auch keine geographische Eingrenzung drin, die einen entsprechenden Rückschluss für Art. 87a zulassen würde.
Zitat:Wen also Holland nicht Teil der BRD ist wird es auch nicht verteidigt. Und ja Verteidigung heißt auch an den Grenzen vor Kriegsbeginn ist Schluss, was die Polen dann mit den Russen machen ist nicht Teil des Grundgesetz.
Ignorierst du Art. 24 Abs. 2 GG einfach, kommst du diesbezüglich persönlich zu einem anderen Urteil als das BVerfG oder möchtest du einfach nur die Erbse zählen, dass sich die Legalität einer BV nicht direkt aus Art. 87a GG ableiten lässt?  Das GG steht der Bündnisverteidigung nicht im Wege. Punkt. Und auch nicht dem Einsatz von Wehrpflichtigen auf Bündnisgebiet. Im Rahmen eines UN-Mandats oder dem erklärten V-Fall wäre das wohl sogar außerhalb möglich, auch wenn das früher mWn vermieden wurde.
Nicht böse nehmen, aber manchmal verstehe ich nicht, worauf du mit deiner seltsamen Kombination von fachlich fundiertem Humor und Starrsinn hinaus willst.
Zitat:"stellt Streitkräfte auf" heißt nur das die Verteidigung der BRD durch den BUND organisiert also aufgestellt (geleitet) wird, richtig. Das sagt aber nichts darüber aus wo er die Truppenteile herbekommt, ob selbst ausgebildet, bei den Länder geliehen oder bei Wallenstein aka Academi (ehemals Blackwater) gemietet.
Nun, da die Länder hier gar keine Zuständig haben dürfen gemäß Art 73 Abs. 1 Nr. GG (" Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung"), haben sie entsprechend auch keine entsprechenden Artikel in ihren Verfassungen stehen. Somit müssten dafür also nicht nur das GG, sondern auch noch alle Landesverfassungen geändert werden, damit die Länder überhaupt Streitkräfte aufstellen dürfen, die sie dann dem Bund zur Verfügung stellen können.
Oder denkst du da eher an Privatfirmen im Staatsbesitz, also PMCs, nur halt als Körperschaften öffentlichen Rechts, damit man eine Grundlage schaffen kann, ihnen Wehrpflichtige anzuvertrauen? Oder meinst du, dafür reicht euch eine gGmbH?
@Quintus:
Man beachte in dem Zusammenhang auch Art. 35 Abs. 2 GG:
"Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte."
Bei der nächsten Epidemie kann Söder dann Wehrpflichtige einsetzen, um Ausgangsverbote umzusetzen.
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