14.03.2026, 16:27
(14.03.2026, 14:38)Quintus Fabius schrieb: in den Anlagen der Polizei ist massenweise nicht-gebundenes Asbest verbautBei nicht-gebundenem Asbest wäre die Nutzung umgehend einzustellen. Vermutlich meinst du schwach gebundenen Asbest.
Asbest wird dann relevant, wenn er frei gesetzt wird, z.B. durch mechanische Einwirkung.
D.h. für Schießanlagen natürlich, dass auf gar keinen Fall asbesthaltige Materialien den Schüssen ausgesetzt sein dürfen, sonst wären die Anlagen umgehend aus der Nutzung zu nehmen bei Bekanntwerden dieses Umstands.
Sonstige Asbestthematiken sind dann gleichermaßen zu bewerten wie überall, also kein Schießstand-spezifisches Thema.
Zitat:Die Grenzwerte der EU sind daher völlig irreal (weil extrem niedrig). Man kommt ganz leicht schon über alte Leitungen in Häusern über einen solchen Wert im Trinkwasser.Weshalb der Weiterbetrieb solcher alten Leitungen auch seit Januar diesen Jahres untersagt ist.
