Vor 3 Stunden
(Vor 5 Stunden)lime schrieb: Es heißt doch immer dass sich die einzelnen EU-Staaten nach dem EU-Recht richten müssten, also wenn die EU beschließt das Asylrecht komplett abzuschaffen wars das dann wohl mit dem Asylrecht. ...Der Vorrang des EU-Rechts gilt nicht absolut und überall.
Wenn Deutschland oder ein anderes Land (ggf. sogar verfassungsrechtlich geboten) mehr Rechte gewährt als die EU, dann gilt diese großzügigere Regelung natürlich auch für Deutschland - aber nicht außerhalb.
Das ist auch schön im Instanzenweg abgebildet.
Wenn jemand (Menschen-)Rechtsverletzungen geltend macht, dann ist erst der nationale Rechtsweg bis hin zum Verfassungsgericht auszuschöpfen. Und erst, wenn das versagt, ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet. Die europäische Menschenrechtskonvention ist sozusagen eine "Auffangregelung", die einen Mindestmaß an Schutz gewährt. Darunter darf es nicht gehen - aber mehr ist natürlich immer erlaubt und nicht verboten.
Ein konkretes Beispiel ist das Diskriminierungsverbot:
Niemand darf wegen ... (Religion, sexueller Orientierung) ... diskriminiert werden. Das ist im nationalen Recht im AGG normiert. Dazu behaupten die Kirchen aber, dass das AGG diesbezüglich für sie nicht gilt.
Nun lässt das AGG - wie jedes Gesetz - unterschiedliche Interpretationen zu. Etwa in der Frage, wer denn jetzt unter das Gesetz fällt - Pfarrer (Kleriker) oder auch arbeitsvertraglich verpflichtete Mitarbeitende.
Nach alter Auffassung der katholischen Kirche durfte auch eine Reinigungskraft nicht andersgläubig, oder geschieden und Wiederverheiratet sein. Klar - man kann das Pfarrheim nur "katholisch putzen". Und viele deutsche Gerichte sind dieser Argumentation dann auch gefolgt.
Dazu hat der EuGH in kirchlich-arbeitsrechtlichen Verfahren dann in entsprechender Interpretation der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie einen etwas anderen Trennstrich gezogen als die nationalen Gerichte.
Das Diskriminierungsverbot gilt nun auch in Deutschland für einen größeren Personenkreis. Das EU-Recht gewährt insofern individuell mehr Rechte. Danach ist es völlig egal, ob die o.g. Reinigungskraft jetzt katholisch oder sonst was ist - die Mitgliedschaft in der Kirche ist für ihre Tätigkeit sch...egal.
Und deshalb gilt dieses Recht (also das AGG in richtlinienkonformer Interpretation) als "Mindestnorm" auch in Deutschland.
Zum Thema Asylrecht daher:
Es gibt auf europäischer Ebene einen (Mindest-)Anspruch auf Asyl. Kein EU-Mitglied ist aber gehindert, in seinem Land mehr oder zusätzliche Ansprüche zu gewähren.
