Vor 3 Stunden
(Vor 3 Stunden)DeltaR95 schrieb: Wir überlegen mal kurz, ob es eine gute Idee ist, bei einem neuen Auftragnehmer für F126, der noch nie Verantwortung für so ein Schiffbauprojekt und ein Einsatzsystem dieser Komplexität hatte, die Prüf- und Nachweisverfahren zu reduzieren.Gute Frage, kann ich nicht beantworten.
Ich komm' da einfach nicht auf die richtige Antwort...
Da NVL/Rheinmetall sowas noch nie gemacht hat, wäre ein doppeltes hingucken natürlich sinnvoll, besonders natürlich, da hier auf das Projekt bezogen mittendrin ein (bzw zwei) Unternehmenswechsel stattgefunden haben.
Andererseits verstehe ich die Aussage Wagners so, dass die Einsatzsysteme separat einmal von der Werft (Also Blohm + Voss bzw NVL bzw Rheinmetall Naval Systems) und einmal vom "Auftraggeber" geprüft werden. Wenn mit "Auftraggeber" BMVg/BAAINBw/Marine gemeint sind? In dem Artikel wird in Bezug auf die Nachweisverfahren der Einsatzssysteme beispielhaft die "Abhnahme des Waffensystems" genannt. Laut Wagner müsse die Plattform selber weiterhin getestet werden.
Klingt für mich eher so als ginge es dabei nicht um die Schiffe sondern um die darin verbauten Komponenten, die anscheinend von Werft und Auftraggeber abgenommen werden.
Vielleicht geht es dabei um die Aufteilung dieser Abnahmen, ein Teil der durch die Werft und der andere Teil, der durch den Auftraggeber erfolgt?


