(Allgemein) Atomare Bewaffnung Deutschlands?
Transparenzhinweis zu meiner früheren Aussage: Es handelt sich um keine besonders präsente Meinung in der Völkerrechtslehre, wenn man in der Suche weiter ausgreift, geht tatsächlich eine deutliche Mehrzahl der Völkerrechtler davon aus, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland unmittelbar weiter bindet. Ich hatte einfach geschlampt.

Sollte sich Deutschland nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen, wäre dies allerdings höchstwahrscheinlich rechtlich folgenlos; die Gründe wurden schon genannt. Als Vergleichsfall wird die einseitige Obsoleszenzerklärung bestimmter Beschränkungen des Österreichischen Staatsvertrags von 1955 durch die österreichische Bundesregierung genannt. (Vgl. Brand, Christoph-Matthias, Souveränität für Deutschland: Grundlagen, Entstehungsgeschichte und Bedeutung des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990, Köln 1993).

Zur abweichenden Meinung hinsichtlich der Nuklearwaffen:

Die wohl bedeutendste abweichende Stimme gehörte dem profilierten Völkerrechtler Dieter Blumenwitz. Er schrieb 1990, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein echter Friedensvertrag und vermutlich nicht einmal ein funktionelles Äquivalent dazu sei, sondern lediglich außenpolitische Aspekte der Wiedervereinigung regele. Dies zeigte sich für ihn besonders anhand von Art. 3:

"Der der Abrüstung und Rüstungskontrolle gewidmeten Vorschrift, in Friedensverträgen meist eine der zentralen Bestimmungen, kommt im '2+4'-Vertrag nur deklaratorische Bedeutung zu. Dies zeigt schon der Aufbau des Art. 3: bereits bestehende Verpflichtungen werden deutscherseits bekräftigt und erläutert (Abs. 1), bereits abgegebene Erklärungen wiederholt (Abs. 2); die Erklärungen werden von den Vier Mächten ohne weitere Kommentierung zur Kenntnis genommen. Durch die Aufnahme der Verpflichtungen und Erklärungen in den '2+4'-Vertrag haben sich diese inhaltlich in keiner Weise verändert".

Gemeint sind hier die Erklärung zum Verzicht auf Atomwaffen beim Eintritt in die Westeuropäische Union (Anmerkung: "[Dieser] Verzicht auf die Entwicklung und Produktion" bezieht sich nur "auf das eigene Land, die Beteiligung an der Herstellung in Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf deren Territorium ist offen"), sowie eben der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, auf den Art. 3 I 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrags namentlich abstellt.

Jedoch: in der damals gültigen Form war der Vertrag auf 25 Jahre beschränkt und lief 1995 aus. Deutschland allein hatte es nicht in der Hand, ob der Vertrag über 1995 hinaus erneuert werden würde. Für Blumenwitz sprach dies "gegen einen Regelungscharakter", aus recht offenkundigen Gründen, wenn man seiner Argumentation folgt.

Quelle: Blumenwitz, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, S. 3046 ff.

Abgeschwächt, aber in der Sache ähnlich, urteilte Dietrich Rauschning: Für ihn ist der "2+4-Vertrag ein politisch bedeutsames Abkommen, das jedoch teilweise deklaratorischen Charakter" habe, weil "viele Verpflichtungen bereits aus anderen Verträgen stammen". Den Nuklearwaffenverzicht nach Art. 3 streift Rauschning nur, indem er die temporäre Natur und das Kündigungsrecht nach Art. 10 I hervorhebt; ihm dient diese "Eigenheit" des Vertrags als eines seiner Argumente, um anzuzweifeln, ob der Zwei-plus-Vier-Vertrag wirklich eine abschließende Regelung der Deutschlandfrage darstellt.

Quelle: Rauschning, Deutsches Verwaltungsblatt 1990, S. 1275

Nach dieser Meinung ist es "nur" eine Frage des politischen Willens, ob Deutschland sich nuklear bewaffnet; nach der herrschenden Lehre steht der Zwei-plus-Vier-Vertrag dem entgegen, obwohl ein Verstoß wahrscheinlich folgenlos bliebe. In der Sache bleibe ich deshalb bei meiner Behauptung, dass es sich eher um eine politische als eine rechtliche Frage handelt.

Welche der vier Siegermächte würde sich dagegen aussprechen? Ich wage eine Vermutung:

Großbritannien würde sich eher nicht dagegen aussprechen. Obwohl die politische Linke mit der Rückabwicklung des Brexit liebäugelt, dürfte das Land in seiner Gesamtheit eher eine Schaukelstuhl-Politik zwischen EU und USA betreiben wollen. Umso stärker sich Kontinentaleuropa selbst verteidigt, desto weniger wird Großbritannien in die Pflicht genommen.

Für Frankreich wäre ein solches Vorhaben ein interessantes Dilemma. Dafür sprechen schon die bisherigen Äußerungen zur Aufrüstung durch die Regierung Merz. Würde Deutschland die Last der nuklearen Abschreckung mittragen, könnte Frankreich viel Geld sparen und gleichzeitig seinem Ziel näherkommen, Großbritannien auf dem Kontinent zu marginalisieren. Andererseits beruhte die deutsch-französische Beziehung seit 1990 auf einer Aufgabenteilung: Frankreich ist militärisch Seniorpartner, Deutschland wirtschaftlich. Ein nuklear bewaffnetes Deutschland wäre endgültig die dominante Kraft in der Europäischen Union, das ist sicher nicht immer im französischen Interesse.

Russland würde selbstverständlich Zeter und Mordio schreien. Allerdings ist diese Stimme diejenige, die am leichtesten zu ignorieren wäre. Wer das Völkerrecht gewohnheitsmäßig ignoriert und Deutschland mit nuklearer Vernichtung droht, kann sich schwerlich zum Richter aufschwingen.

Amerika wäre eine Wild Card. Der US-Regierung traue ich buchstäblich jegliche Reaktion auf die hypothetische deutsche Ankündigung zu, Nuklearwaffen anzustreben: von enthusiastischer Begeisterung (Verantwortungsübernahme) bis hin zum vollständigen Gegenteil. Ein nuklear bewaffnetes Deutschland wäre militärisch auf die USA nicht länger angewiesen, und damit in dieser Hinsicht nicht erpressbar.

Die größte Hürde wäre aber natürlich innenpolitischer Natur. Die innenpolitischen Widerstände scheinen mir auch den bisherigen Kurs der Regierung in dieser Frage geprägt zu haben.

P.S. an den Foristen, der mir eine P.N. zum Thema geschickt hatte: Du hast Deine P.N.-Funktion aktiviert, man kann Dir daher nicht antworten.
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