Vor 3 Stunden
(Vor 7 Stunden)Schneemann schrieb: ...
@Kongo Erich
Das Problem hierbei ist, dass ich dem IAEA-Chef nicht unterstelle, dass er Unrecht hat oder die Unwahrheit sagt. Das Problem ist eher, dass er das wiedergibt, was er weiß. Und gemessen an dem, was die IAEA gesehen hat, stimmt seine Aussage wohl. Aber wir wissen, dass sie nie immer alles gesehen hat. ...
Schneemann
@Schneemann;
"wissen wir" das oder "vermuten wir das" oder "haben wir einen Verdacht"?
Bei "wissen" würde ich dann schon um Vorlage der Belege bitten, die ständige Wiederholung der seit 30 Jahren geäußerten Latrinenparolen von Netanjahu mach deren Inhalt weder glaubwürdiger noch zur Wahrheit.
Bei "Vermutung" oder "Verdacht" ist schon schwer zu hinterfragen, ob irgendwelche Behauptungen einen Krieg mit hunderten von Toten und unabsehbaren Auswirkungen nicht nur in der Region rechtfertigen.
Solange ich nicht hieb- und stichfeste Beweise habe, gilt für mich weiter die Vorgabe des Völkerrechts:
Zitat:Völkerrechtliches Dilemma?und
"Diese Reaktion von Merz auf den Iran-Angriff ist ein Dammbruch"
03.03.2026, 14:11 Uhr
....Matthias Goldmann, Professor für Internationales Recht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel, hält das nicht nur für falsch, sondern aus europäischer Sicht auch für langfristig gefährlich. Im Gespräch mit ntv.de erklärt der Völkerrechtler, wie weit das Selbstverteidigungsrecht des Iran geht, inwiefern ein Umdenken in Berlin wichtig ist - und warum Ramstein für Deutschland zum Problem werden könnte.
ntv.de:Herr Goldmann, Israel und die USA verteidigen die Angriffe auf den Iran als einen Präventivschlag. Rechtfertigt die Bedrohungslage durch das iranische Atomprogramm den Einsatz?
Matthias Goldmann: Nein. Um es kurz zu machen: Das, was die USA und Israel im Iran jetzt führen, ist ein verbotener Präventivkrieg und damit völkerrechtswidrig. Präventivschläge sind nur in engen Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Beides ist hier nicht gegeben. Das zeigen die Verhandlungen, die noch liefen und bei denen der Iran laut dem Vermittler Oman erhebliche Zugeständnisse gemacht hat. Zudem wurde das iranische Waffenarsenal im Zwölftagekrieg vor einem Jahr erheblich geschwächt. Es gibt absolut keine Beweise dafür, dass der Iran kurz vor einem nicht anders abwehrbaren Waffengang stand, geschweige denn dass dieser in absehbarer Zeit auch die USA treffen könnte, wie Trump behauptet.
CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen sprach von einem Dilemma: Hält man sich strikt an das Völkerrecht, das einen Einsatz verbietet, erhält das Terrorregime Iran eine Art Freifahrkarte. Muss das Ziel einen Angriff nicht gewissermaßen legitimieren können?
Zunächst ist äußerst fraglich, was hier überhaupt das Ziel ist. Geht es Trump und Israel wirklich darum, ein Terrorregime auszuschalten? Iran begeht zweifellos Völkerrechtsverstöße, etwa gegen Demonstranten. Aber wenn das Völkerrecht wirklich leitend gewesen wäre, dann hätte man laufende Verhandlungen mit Iran nicht abgebrochen. Stattdessen gibt es viele Anhaltspunkte dafür, dass es eher darum ging, Iran als Macht im Nahen Osten zu schwächen, damit es anderen Mächten nicht mehr im Weg steht.
Angenommen, es ginge tatsächlich auch darum, die iranische Bevölkerung von jahrzehntelanger Unterdrückung zu befreien.
Zum einen sind die Angriffe nicht effektiv. Ein Regimewechsel allein durch Luftangriffe ist kaum vorstellbar, wenn man bedenkt, wie fest das gegenwärtige Regime den Iran im Griff hat. So konnte es die jüngsten Proteste brutalst unterdrücken. Zum anderen stellt sich das Problem der Selbstjustiz. Völkerrecht ist darauf angewiesen, dass jemand darüber entscheidet, gegenüber welchem Land es wie durchgesetzt wird. Um Selbstjustiz zu vermeiden, soll der Sicherheitsrat entscheiden - und eben nicht Washington alleine mit Israel und Saudi-Arabien.
...
Zitat:Omid Nouripour im ntv Frühstart
Iran-Angriff "sehr deutlich nicht völkerrechtskonform"
04.03.2026, 09:42 Uhr
Für Omid Nouripour, selbst in Teheran geboren, ist der Angriff auf den Iran definitiv völkerrechtswidrig. ...
Wer das Völkerrecht durchsetzen soll:
a) die UNO besteht nicht nur aus dem sich gegenseitig lähmenden Sicherheitsrat; auch die Vollversammlung kann eine Verletzung des Völkerrechts feststellen
b) der Internationale Strafgerichtshof kann - wie schon gegen Netanjahu, Gallant sowie Deif und Putin - einen Haftbefehl erstellen.
Das wirkt zwar erst einmal nur "moralisch" und "psychologisch" - wer sollte einen Haftbefehlt gegen "Donald den Leibhaftigen" vollstrecken - aber es ist ein starkes Zeichen, insbesondere für einen noch in Resten demokratischen Staat, in dem Wahlen anstehen - und es schränkt die Aktivitäts- und Auslandsreisemöglichkeiten der Betroffenen doch etwas ein.
Dazu
LTO: "Staaten müssen sich zum Völkerstrafrecht bekennen"
Verfassungsblog: "Rechtsbruch mit Ansage - Warum ein Deutschlandbesuch von Ministerpräsident Netanjahu sowohl mit dem Völkerrecht als auch mit der Gewaltenteilung in Konflikt gerät" und
der wissenschaftliche Dienst des Bundestages: "Rechtsfragen zur Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu in Deutschland"
Die Diskussion mit einem angeklagten aktiven oder ex-US-Präsidenten dürfte spannend werden. Vor allem, wenn man die Grundlagen heranzieht, die von US-Anklägern in Nürnberg wegen "Verbrechen gegen den Frieden (Angriffskrieg)" in das internationale Strafrecht eingebracht wurden.
Der "Friedensnobelpreis-Erhoffer" DT ist dafür dann aber auf jeden Fall "außen vor."
@Quintus Fabius:
Zitat:Ergänzend:etwas platt - ja und?
Die IAEA hat auch offiziell festgestellt, dass der Anreicherungsgrad höher ist, als dies für ein rein ziviles Atomprogramm notwendig wäre.
Es reicht für eine Bombe immer noch nicht aus. Und der Iran hatte schon Stunden vor dem Angriff erklärt, auf die Lagerung dieses angereicherten Materials zu verzichten - das also abzugeben.
