Gestern, 08:16
(Gestern, 05:39)muck schrieb: Nun ja …Das ist tatsächlich weniger Teilhabe, als wir derzeit mit den USA haben.Für mich ist entscheidend, dass DEU kein Geld für FR Atomwaffen ausgibt, ohne ein Mitspracherecht zu haben. Alles andere ist wieder mal europapolitisches BlaBla. Was Merz aktuell sagt, und was im Hintergrund vorbereitet und vorangetrieben wird, muss und wird nicht das gleiche sein.
Wir haben die nukleare Teilhabe mit den USA gerade deshalb aufrechterhalten, weil Deutschland dadurch auf strategischer, operativer und taktischer Ebene an der Planung beteiligt ist, und weil zumindest die auf deutschem Gebiet stationierten US-Nuklearwaffen (einst für den Einsatz auf ebendiesem Gebiet vorgesehen!) nicht gegen deutschen Willen eingesetzt werden können.
Wie stabil ist nun dieser französische Schutzschirm aus deutscher Sicht? Stellen wir uns folgendes Szenar vor: Jean-Luc Mélenchon oder Jordan Bardella werden Präsident, und es kommt im Baltikum zum Konflikt mit Russland. Deutschland will den Balten beistehen, der Herr im Élysée macht aber auf Trump und verkündet, non, die NATO hat Russland provoziert, wir müssen Kompromisse machen. Was dann?
Ich halte es für falsch, dass Merz den Alleingang definitiv ausgeschlossen hat.
Denn nein, die Rechtslage ist in dieser Hinsicht keineswegs eindeutig. Falls Interesse besteht, kann ich verschiedene Beiträge aus der Rechtslehre zusammentragen, die sich mit dem Thema befassen.
Es ist mindestens eine potente Mindermeinung, nach Anzahl der Zitierungen vielleicht sogar die herrschende Meinung in der deutschen Staatsrechtslehre, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland in dieser Hinsicht nicht bindet.
Der Vertrag hat sein Vertragsziel erfüllt, die Rechtsfolge ist eingetreten, und die ist praktisch unumkehrbar. Außerdem enthält er keine Bestimmungen, um Vertragsverstöße ex post zu sanktionieren. Er hat sich also in seinem Vollzug erfüllt, und ist damit Lex mortua: ein bloßes historisches Dokument.
Und selbst wenn es anders wäre: Da die BRD im Zwei-plus-Vier-Vertrag nur ihren Willen bekräftigt hat, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen, kann der Vertrag sie nur insoweit binden, solange diese Verpflichtungen auch weiterhin gelten. Der Nichtverbreitungsvertrag kann jedoch aufgekündigt werden.
Schlussfolgerung: Entweder hat Merz gekniffen, der innenpolitischen Opposition geschuldet, oder er wollte wirklich nur, wie von mir vorgeschlagen, durch "lautes Nachdenken" französische Zugeständnisse erhalten.
Wie viel diese Zugeständnisse wert sind, lässt Spielraum für Interpretationen.

