Gestern, 23:25
(Gestern, 23:12)Frank353 schrieb: Das ist nicht richtig. Nur die USA können Mitglieder entlassen.
Das ist nicht richtig.
Zitat:Art. 13
[Kündigung des Vertrags]
Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.
Informieren heißt nicht "Erlaubnis einholen". Zumindest rein vertraglich nicht. Was da jetzt diplomatisch real passieren würde, steht auf einem anderen Blatt. Der Nordatlantikvertrag ist öffentlich im Volltext verfügbar, bei Bedarf mit allerlei juristischem Kommentar, in sofern ist stumpfes "Nein, doch, oh" nicht nötig.
Im übrigen ist Ausschluss im Nordatlantikvertrag gar nicht vorgesehen. Aber es gibt wahrscheinlich genug andere Hebel im internationalen Vertragsrecht um sowas zu bewerkstelligen, zumindest laut einigen Juristen.

