Gestern, 17:22
(Gestern, 16:17)Nightwatch schrieb: Der hat nicht in dem Moment die Waffe gezogen als sie losfuhr. Die Frau setzt zunächst ansatzweise zurück, da bewegt sich der Schütze noch. Die Frau bricht dann das zurücksetzen ab, legt den Vorwärtsgang ein und gibt Gas. Die Hand des Beamten geht genau in dem Moment zur Waffe als sich das Auto mit Reifendrehen beginnt direkt auf ihn zuzubewegen. Die Schussabgabe erfolgt dann als er vom linken Vorderflügel erfasst wird. Der Schuss geht frontal durch die Windschutzscheibe.Er zieht in dem Moment, als sie von Rückwärts- zu Vorwärtsfahrt wechselt und den Einschlagwinkel der Lenkung umkehrt. Im Moment der Schussabgabe befand sich das Fahrzeug bereits in Fahrt nach rechts, was für den Schützen auch erkennbar gewesen sein sollte, sei es aufgrund der Fahrzeugbewegung, des Blicks auf die lenkende Fahrerin oder auch aufgrund des vorhergehenden Zurücksetzens nach links, das eindeutig dazu dienen sollte, in der Folge nach rechts auf die einzig freie Fahrtrichtung einzuschwenken.
Zitat:Der Schütze steht im Fahrweg des Fahrzeugs und steht im Moment der Entscheidung zum Schuss unmittelbar vor der Kollision mit dem Fahrzeug.Die Aussage ist doch sehr grenzwertig, zumindest zum Zeitpunkt der Schussabgabe. Denn die hat ja an dem Fahrweg nichts verändert und trotzdem wurde der Schütze nicht vom Fahrzeug getroffen, obwohl er keine nennenswerte Ausweichbewegung gemacht hat. Er befand sich ja bereits zuvor in einer fortwährenden Bewegung nach links im Bild, also aus dem Fahrweg heraus. Er musste nur seine Bewegung weiter fortsetzen.
Zitat:Er muss damit rechnen erfasst zu werden, unter die Reifen zu geraten und überrollt zu werden.Nein, das musste er nicht. Er hätte die Situation auch korrekt einschätzen können und von Berufs-wegen eigentlich sogar müssen. Man könnte ihm allerdings zugute halten, dass er es aus seiner Perspektive in der knappen Reaktionszeit so wahrgenommen hat, wodurch man -wie ich ja bereits schrieb- davon ausgehen kann, dass er dafür nicht belangt werden wird, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass er falsch gehandelt hat. Da hilft es dann auch nicht, dass sicher sehr viele ebenfalls für ihren Job ungeeignete US-Sicherheitskräfte genauso gehandelt hätten wie er.
Zitat:Äh nein. Kein Polizist muss sich überfahren lassen, weil sein Kollege eventuell etwas zu beherzt versucht hat die Straßenblockade der Dame zu beenden.Hab' ich auch nicht geschrieben. Und der Schütze hat ja auch gar nicht versucht, nicht überfahren zu werden, denn er ist ja dem Fahrzeug nicht ausgewichen, sondern ist im Gegenteil an Ort und Stelle stehengeblieben, um auf die Fahrerin zu schießen, wodurch er die Gefahr für sich selbst noch erhöht hat, wie auch Erich zurecht ausführt.
Daher kann der Schuss nur begründet werden dadurch, dass eine Weiterfahrt über die unmittelbare Szene hinaus eine Gefahr dargestellt hätte. Eine Notwehr des Schützen liegt definitiv nicht vor, kann jedoch als subjektiv angenommene Notwehrlage ausgelegt werden. Das sollte allerdings einem professionellen Ordnungshüter nicht passieren. Da aber US-Polizisten und insbesondere die ICE-Schergen es häufig an Professionalität mangeln lassen, zieht dieses Argument wohl nicht.
Ein deutscher Polizist würde damit vmtl. nicht unbedingt durchkommen und das zurecht. Es bestand objektiv betrachtet keine Gefahr, die tödliche Gewalt gerechtfertigt hätte. Sie kann lediglich aufgrund von fehlender Qualifikation bzw. schlechtem Situationsbewusstsein der Akteure als subjektiv empfundene Gefahr straffrei bleiben.
