Gestern, 02:26
(Gestern, 02:10)alphall31 schrieb: Das ausschließen der anderen Bewerber wurde aber vom OVG für nicht rechtmäßig erklärt .
Es gab keinen Rechtsspruch... Die einsprechende Werft hst den Gerichts Einspruch zurück gezogen.
Warum?... Nun ja kann jeder sich selbst erklären...
Die Begründung des Gerichts in der Vorab Stellungnahme bei Antrag ist aber eindeutig... Und für mich korrekt.
https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/st...uer-tanker
