Kurdistan
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Artikel 51 regelt das Thema "Selbstverteidigung". Durch mehrere Fallbeispiele des Internationalen Gerichtshofs, wird das Thema auch so interpretiert, dass wenn ein Land nicht die Kapazitäten hat, die von ihrem Terretorium aus angreift, dem angegriffenem Land das Recht auf Selbstverteidigung gibt.
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