(See) Fregatte F126 (ex MKS 180)
Robin wagener , marineberichterstatter der Fraktion der Grünen hat gestern noch gesagt in einem Interview das der Auftrag Damen noch nicht entzogen wurde. Die Verhandlungen laufen noch.
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Table.Briefings schrieb:NVL stellt frühere Auslieferung der ersten F126 in Aussicht

Die erste Fregatte könnte bereits im zweiten Halbjahr 2031 geliefert werden. Voraussetzung sei jedoch, dass der Bund reduzierte Prüf- und Nachweisverfahren akzeptiere, sagt der CEO der Rheinmetall-Sparte Naval Systems.

Lisa-Martina Klein
10. März 2026
https://table.media/security/news/nvl-st...n-aussicht (paywall/ account)

Übersicht:
  • Laut Tim Wagner, dem CEO der Rheinmetall-Sparte Naval Systems, soll die Auslieferung des Typschiffs der Fregattenklasse F126 im zweiten Halbjahr 2031 möglich sein.
  • Die Voraussetzung dafür sei, dass der Bund ein reduziertes Prüf- und Nachweisverfahren akzeptiere. Während die Nachweisverfahren der Schiffe selber kein Problem darstellen würden, würde jedes Einsatzsystem aktuell zweimal getestet werden, sowohl von der Werft wie auch vom Auftraggeber, was besonders aufwendig sei und entsprechend Zeit koste.
  • Aktuell befinde man sich mit dem Auftraggeber in "sehr guten Diskussionen", nachdem man einen entsprechenden Vorschlag zuvor angeführt habe. Laut Wagner könnte dieser Prozess als Modell genutzt werden, um zukünftige Beschaffungsvorhaben zu beschleunigen. Beispielsweise habe er die neuen Flottendienstboote und MBVs im Interview mit Table.Briefings genannt.
  • Einen Zulaufzyklus von 1x Schiffe alle 9 Monate soll laut Wagner eingehalten werden können. Auch in diesem Vorgang sehe er Potenzial zur Beschleunigung, gehe allerdings nicht näher darauf ein.
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(Gestern, 17:49)DopePopeUrban schrieb: [*]Die Voraussetzung dafür sei, dass der Bund ein reduziertes Prüf- und Nachweisverfahren akzeptiere. Während die Nachweisverfahren der Schiffe selber kein Problem darstellen würden, würde jedes Einsatzsystem aktuell zweimal getestet werden, sowohl von der Werft wie auch vom Auftraggeber, was besonders aufwendig sei und entsprechend Zeit koste.

Wir überlegen mal kurz, ob es eine gute Idee ist, bei einem neuen Auftragnehmer für F126, der noch nie Verantwortung für so ein Schiffbauprojekt und ein Einsatzsystem dieser Komplexität hatte, die Prüf- und Nachweisverfahren zu reduzieren.

Ich komm' da einfach nicht auf die richtige Antwort... Angel

Logischerweise müsste man sich ja jetzt die Frage stellen, wann Damen die erste F126 ausliefern könnte, wenn man dort gleichermaßen verfährt...
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(Gestern, 18:11)DeltaR95 schrieb: Wir überlegen mal kurz, ob es eine gute Idee ist, bei einem neuen Auftragnehmer für F126, der noch nie Verantwortung für so ein Schiffbauprojekt und ein Einsatzsystem dieser Komplexität hatte, die Prüf- und Nachweisverfahren zu reduzieren.

Ich komm' da einfach nicht auf die richtige Antwort... Angel
Gute Frage, kann ich nicht beantworten.

Da NVL/Rheinmetall sowas noch nie gemacht hat, wäre ein doppeltes hingucken natürlich sinnvoll, besonders natürlich, da hier auf das Projekt bezogen mittendrin ein (bzw zwei) Unternehmenswechsel stattgefunden haben.

Andererseits verstehe ich die Aussage Wagners so, dass die Einsatzsysteme separat einmal von der Werft (Also Blohm + Voss bzw NVL bzw Rheinmetall Naval Systems) und einmal vom "Auftraggeber" geprüft werden. Wenn mit "Auftraggeber" BMVg/BAAINBw/Marine gemeint sind? In dem Artikel wird in Bezug auf die Nachweisverfahren der Einsatzssysteme beispielhaft die "Abhnahme des Waffensystems" genannt. Laut Wagner müsse die Plattform selber weiterhin getestet werden.

Klingt für mich eher so als ginge es dabei nicht um die Schiffe sondern um die darin verbauten Komponenten, die anscheinend von Werft und Auftraggeber abgenommen werden.
Vielleicht geht es dabei um die Aufteilung dieser Abnahmen, ein Teil der durch die Werft und der andere Teil, der durch den Auftraggeber erfolgt?
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(Gestern, 18:48)DopePopeUrban schrieb: Klingt für mich eher so als ginge es dabei nicht um die Schiffe sondern um die darin verbauten Komponenten, die anscheinend von Werft und Auftraggeber abgenommen werden.
Vielleicht geht es dabei um die Aufteilung dieser Abnahmen, ein Teil der durch die Werft und der andere Teil, der durch den Auftraggeber erfolgt?

Dieses Verfahren wird international genau so angewandt und ich meine ist sogar von der NATO in den AQAP 2110 und 2210 gefordert.

Formal nennt sich das "Factory Acceptance Test" (dort stellt der Auftragnehmer das Produkt an Land zur Abnahme vor). Danach geht des Produkt normalweise in das Eigentum des Auftraggebers über (Gefahrenübergang) und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.

Dann wird das Produkt an Bord eingebaut und entsprecht den Prüfstufen (Installationsprüfung, Integrationsprüfung, Hafenabnahmetest und Seeabnahmetest) abgenommen.
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Ich versuche mal in einer Kurzzusammenfassung die einzelnen Sachen nochmals aufzudröseln.

Die richtige Anwendung der AQAP 2110 wird normalerweise in einem Qualitätsaudit vom AN (Generalunternehmer) geprüft. Außerdem werden die Durchführung der Anforderungen der ZtQ der Bundeswehr (Güteprüfstelle der Bundeswehr) vorgestellt (Risikomanagement , Konfigurationsmanagement, usw.).

Der FAT wird für alle Systeme und Schiffsätze vom Supplier/UAN durchgeführt, ggf. wird der AN dazu eingeladen. Anders ist es mit der sogenannten Typprüfung, diese wird einmalig an einem Schiffsatz durchgeführt. Normalerweise ist dies Schiffsatz 1. Bei der Typprüfung ist zusätzlich zum Supplier, der AN und die ZtQ anwesend. Hier werden dann zum Bsp. der K-Stand festgestellt und somit startet das Konfigurationsmanagement nach AQAP 2110.

Die Abnahme nach der Inbetriebnahme erfolgt durch das entsprechende geschulte Abnahme- und Prüfpersonal (bestehend aus Personen vom MArs,WTD,...). Der HAT testet dann das Zusammenspiel der einzelnen System um dann die "Zulassung zum Seeverkehr" (SAT) zu erhalten. Beim SAT ist dann zum ersten Mal die geschulte Crew im Einsatz.
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(Gestern, 23:22)ILS Man schrieb: Ich versuche mal in einer Kurzzusammenfassung die einzelnen Sachen nochmals aufzudröseln.
Das hat mich als Laien jetzt nur noch mehr verwirrt. Wink
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(Vor 7 Stunden)Broensen schrieb: Das hat mich als Laien jetzt nur noch mehr verwirrt. Wink

Ja, weil du jetzt die Bundeswehr-Interpretation und Umsetzung der AQAP dargestellt bekommen hast Wink

Mal abgesehen davon ist die "Zulassung zum Seeverkehr" absolut unabhängig vom HAT und SAT für das Einsatzsystem. Die Zulassung zum Seeverkehr bescheinigt nur, dass das Schiff so sicher zur See fahren kann, wie jedes zivile Schiff auch, ergo Schiffskörper, Schiffstechnik, Navigationsgeräte, SOLAS etc.

(Gestern, 23:22)ILS Man schrieb: Der FAT wird für alle Systeme und Schiffsätze vom Supplier/UAN durchgeführt, ggf. wird der AN dazu eingeladen.

Das gilt nur, wenn mit dem FAT kein Eigentums- und Gefahrenübergang verbunden ist. Dann macht das der (H)AN mit seinem UAN.

Ist mit dem FAT ein Eigentums- und Gefahrenübergang verbunden, ist der Kunde (AG) zwingend zu beteiligen und hat ein Veto-Recht sowohl was Form, Art und Inhalt der Prüfspezifikation angeht als auch die Bewertung, ob der FAT bestanden ist.
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