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@QF
Das ist aber eine Binsenweisheit. Das Grundgesetz kann sicherlich soweit umgeschrieben bzw. neu interpretiert werden, dass das alles irgendwie möglich ist. Nur wird das im gegebenen Rahmen der verfassungspolitischen Realitäten nicht geschehen. Es bräuchte schon ein sehr weitgehend neues Staatsverständnis damit sich das ändert.
Kann man postulieren, damit verlässt die Diskussiona aber den realpolitischen Rahmen.
Davon ab, ich habe jetzt immernoch nicht verstanden, was ihr jetzt überhaupt genau unbedingt mit einem neuen BGS wollt. Wenn das Konzept den BGS als Teilstreitkraft vorsieht wird er verfassungsrechtlich auch als Streitkraft eingeschränkt und nicht als Polizei behandelt, entsprechend kann man auch gleich Jägerregimenter aufstellen und sie regulär ins Heer eingliedern. Da gäbe es dann keinen Unterschied.
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(06.01.2024, 23:35)Nightwatch schrieb: Wenn das Konzept den BGS als Teilstreitkraft vorsieht wird er verfassungsrechtlich auch als Streitkraft eingeschränkt und nicht als Polizei behandelt, entsprechend kann man auch gleich Jägerregimenter aufstellen und sie regulär ins Heer eingliedern. U.a. soll genau das verhindert werden.
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@Broensen
Zitat:Das wäre der Fall: Im V-Fall Landesverteidigung käme perspektivisch aus der durch die Wehrpflicht generierten Reserve der weitaus größere Teil der eingesetzten Soldaten, vor allem Mannschaften, als aus der Berufsarmee mit ihrer bescheidenen Reserve von hochrangig ausgeschiedenen Best-Agern. Diese würde dabei primär den Führungsoberbau und Spezialfähigkeiten beisteuern, während die Hauptlast bei den unterstellten Territorialverbänden läge.
Die Hauptlast der Verteidigung soll durch einen Bundesgrenzschutz mit leichten Infanteriewaffen getragen werden? Das klingt für mich mehr nach Volkssturm anno 45 als nach einem tragfähigen Konzept zur Landes- und (!) Bündnisverteidigung.
So wie ich das lese scheinst du die Vorstellung zu haben, dass sich der Einsatz der Wehrpflichten im Verteididungsfall lediglich auf Bundesgebiet beschränken und nur für den Fall relevant werden sollte, dass der Russe wieder vor Seelow steht? Quasi als Backup zu einer gescheiterten Bündnisverteidigung? Daraus ergeben sich dann ganz neue verfassungsrechtliche Legitimationslücken. Es wäre schließlich sehr fraglich ob überhaupt die Notwendigkeit für eine derartige Backupverteidigung des Bundesgebietes besteht, wenn die Verteidigung doch eigentlich im Bündnis an der Ostgrenze des Nato erfolgen soll. Es wäre nicht davon auszugehen, dass ein solcher Fall je eintritt, entsprechend entsteht hier eine Rechtfertigungslücke um hier junge Menschen für derart nachrangige Eventualitäten zu einem Zwangsdienst zu verpflichten.
Insofern, wenn Wehrpflicht, dann nur weil sie notwendig ist die notwendigen militärischen Zusagen zur Verteidigung im Bündnis zu erfüllen. Wehrpflicht als Backuptruppe zur Verteidigung Ostbrandenburgs für den Fall das die Bundeswehr im Baltikum kapituliert hat und die Amerikaner nicht kommen wird nicht funktionieren.
Zitat: Natürlich kann man sie auch anders nennen, aber es gibt auch Gründe dafür, sie BGS zu nennen, die wir hier angeführt haben. Das Wichtigste an unserem Gedanken ist allerdings, dass es sich um ein Organisation außerhalb der Berufsarmee handelt und das scheint ja dein anderer Haupteinwand neben dem Namen zu sein. Aber selbst das könnte man notfalls umgehen, indem man das Ganze halt einfach als selbstständige Teilstreitkraft ausweist und der BW angliedert, auch wenn das vermutlich die schlechtere Lösung wäre.
Es wäre vor allem eine verfassungsrechtlich vertretbare Lösung. Aber was soll da jetzt schlecht sein? Mir erschließt sich nicht wo jetzt genau der Vorteil liegt die Wehrpflicht in einer eigenen Teilstreitkraft zu organisieren. Das für nur zu noch mehr Wasserkopf. Die naheliegende Lösung sind hier eigenständige Wehrpflichtigenverbände innerhalb des bestehenden Heeresstrukturen. Und selbstverständlich sollten das dann nicht nur eine leichte Jägertruppe sein.
Zitat:In dem Artikel steht nichts über den Einsatz als Sonderpolizei, da steht nur Bundesgrenzschutz zur Unterstützung der Polizei. Führt man nun einen neuen BGS ein, dann ist lediglich sicherzustellen, dass dieser BGS nicht der Intention dieses Artikels zum Zeitpunkt seiner Formulierung 1968 entsprechen würde. Das Problem entsteht nun dadurch, dass sich der BGS infolge dieser GG-Änderung eben weg von einer militärischen, hin zu einer polizeilichen Organisation gewandelt hat. Insofern müsste hier sicherlich auch eine Überprüfung vorgenommen werden, ob der Einsatz dieses neuen BGS im Inneren den Verfassungsgrundsätzen entspricht oder nicht, sprich: das erforderliche BGS-Aufstellungsgesetz müsste einer Überprüfung standhalten, ob es dem Art. 35 GG in einer zeitgemäßen Interpretation widerspricht. Ich würde jedoch davon ausgehen, dass hier der angelegte Maßstab weniger streng wäre, als es bei einem, bereits seit langer Zeit wiederholt diskutierten Einsatz der BW im Inneren wäre. Die Argumente für diese Einschätzung haben wir bereits angeführt. Zudem böten sich auch im Rahmen der Formulierung eben dieses BGS-Gesetzes zahlreiche Möglichkeiten, auf eine positive Entscheidung des BVerfG hinzuwirken.
Oder aber man erspart sich diesen Aufwand und nennt das Ding halt nicht BGS und gliedert separate Wehrpflichtigenverbände ins Heer ein.
Wie gesagt, ich weiß noch immer nicht auf was ihr eigentlich hinauswollt. Wenn der neue BGS keine Polizeitruppe sein soll, wird es verfassungsrechtlich eine Streitkraft. Ein eigenen Status BGS gab und gibt es nicht, es gehen nur Polizei oder Streitkraft. Wenn es aber jetzt eine Streitkraft sein soll gibt es keine erweiterten Einsatzmöglichkeiten über die der Bundeswehr hinaus. Entsprechend gibt es auch keinen Vorteil die Truppe separat vom Heer aufzustellen und BGS zu nennen.
Das der ganze Themenbereich innerer Notstand und Einsatz der Streitkräfte im Inneren längst neu geregelt werden müsste ist dagegen keine Frage.
(06.01.2024, 23:39)Broensen schrieb: U.a. soll genau das verhindert werden.
Warum?
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Werter Nightwatch:
Zitat:damit verlässt die Diskussion aber den realpolitischen Rahmen
Also bitte. Als ob sie je in Bezug darauf im realpolitischen Rahmen gewesen wäre. Der realpolitische Rahmen ist, dass wir darüber diskutieren ob man 80 Dingos innerhalb von 4 Jahren oder 60 Dingos innerhalb von 3 Jahren beschafft, dass ist der realpolitische Rahmen in welchem die Sicherheitspolitik dieser Bundesrepublik abläuft. Der realpolitische Rahmen ist es, welcher diese Bundesrepublik weitgehend hilflos gegenüber äußeren wie inneren Feinden macht. Der realpolitische Rahmen ist es, der uns ruinieren wird, und zweifelsohne gibt es dagegen kein Mittel, zu sehr hat dieser Rahmen jedwedes Denken und Streben in dieser Gesellschaft eingeschnürt, erstickt und versteinert.
Zitat:ich weiß noch immer nicht auf was ihr eigentlich hinauswollt. Wenn der neue BGS keine Polizeitruppe sein soll, wird es verfassungsrechtlich eine Streitkraft.
Kann nur für mich sprechen, aber aus vielerlei Gründen will ich auf folgendes hinaus:
Der BGS ist verfassungsrechtlich eine Sonderpolizei, aber real eine Streitkraft. Er ist nur de jure eine Polizei um dadurch Vorteile zu erlangen, und zwar die Befähigung unabhängig vom rechtlichen Militär zusätzliche militärische Schlagkraft vorzuhalten. Exakt so wie es in seinen Anfängen ebenfalls war.
Man muss hier also strikt unterscheiden zwischen de jure und de facto. De jure wäre es eine Sonderpolizei des Bundes. Da diese aber kein eigenes Polizeiaufgabengesetz hat und auch sonst keinen Polizeigesetzen unterliegt, sind die Angehörigen dieser Sonderpolizei keine Polizeivollzugsbeamten. Das ist rechtlich problemlos möglich, auch hier und heute gibt es in den Polizeien in diesem Staat Polizisten, die keine Polizeivollzugsbeamten sind (witzigerweise beispielsweise alle Polizeipräsidenten u.a. hochrangige Polizisten).
De jure also eine Polizei - und damit ist der Einsatz im Inneren in der alten Form möglich - de facto aber eine Streitkraft, und damit kann diese gegen Innere Feinde eingesetzt werden, ist also für den modernen Krieg geeignet. Und sichert damit die Wehrhaftigkeit der freiheitliche demokratischen Grundordnung nach Innen !
Zitat:insofern, wenn Wehrpflicht, dann nur weil sie notwendig ist die notwendigen militärischen Zusagen zur Verteidigung im Bündnis zu erfüllen.
In diesem Kontext verweise ich mal auf den hübschen Begriff der Grenzschutzdienstpflicht, wie sich aus dem alten Bundesgrenzschutzgesetz und darin folgend aus dem Artikel 12a des GG ergeben hat. Es würde deshalb sogar ein einfacher Parlamentsbeschluss genügen um diese wieder in Kraft zu setzen nach Art. 3 Abs. 2 Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz und dem folgend könnte man sie ausweiten.
Aber ganz allgemein dreht sich mir die Diskussion darum viel zu sehr um die Auslegung und den wortwörtlichen Inhalt von Paragraphen und exakte semantische Definitionen - statt darum, wie man diese verdrehen, anders interpretieren und vor allem anderen für sich nutzen kann. Recht sollte ein Werkzeug sein, was einem etwas ermöglicht, nicht umgekehrt ein Hindernis welches etwas verhindert.
Recht ist nur ein Instrument um sich daraus Vorteile zu verschaffen. Und daher muss es benutzt werden so dass es passt. Und exakt das hat man beim ursprünglichen BGS getan. Man stellte damit eine Streitkraft getarnt als Polizei auf. Eindeutig waren wir also früher wesentlich fähiger als wir es heute sind, wo wir in blindem Rechtsnegativismus immer nur erklären was alles (angeblich) nicht geht, statt uns darum zu kümmern das Recht dafür zu benutzen alles zu tun was vorteilhaft ist.
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(07.01.2024, 00:19)Nightwatch schrieb: So wie ich das lese scheinst du die Vorstellung zu haben, dass sich der Einsatz der Wehrpflichten im Verteididungsfall lediglich auf Bundesgebiet beschränken und nur für den Fall relevant werden sollte, dass der Russe wieder vor Seelow steht? Nein, im Gegenteil. Ich bin doch der Erste, der sagt, dass solch eine Landesverteidigung auf deutschem Boden das letzte ist, was wir zu erwarten haben. Und dementsprechend würde die Verteidigung auch in Osteuropa bereits mit diesen WDL-Verbänden stattfinden. Das wäre ja der realistische V-Fall.
Aber zum Einen wird die Argumentation hier nun mal entlang von Artikeln des Grundgesetzes geführt, die aus einer längst vergangenen Zeit stammen, und zum Anderen bleibt die Tatsache, dass ein Angriff auf das Bündnisgebiet trotzdem im Regelfall zuallererst von den aktiven Berufsverbänden, ggf. verstärkt durch die gerade frisch ausgebildeten Wehrpflichtigen verteidigt werden würde. Dauert solch ein Krieg dann lange genug an, um die Reservisten zu mobilisieren, werden wir auch in Ostpolen an den gleichen Punkt gelangen, dass der Großteil unserer Berufsarmee bereits verschlissen ist, wenn diese mobilisierten Kräfte eintreffen und diese somit die Hauptlast tragen werden.
Ich denke, man muss dazu auch feststellen, dass der Einsatz von Wehrpflichtigen und Reservisten im großen Umfang eigentlich nur dann stattfinden dürfte, wenn es zu einer Kriegssituation ähnlich der Ukraine kommt. Ein kurzer, aber heftiger Schlagabtausch hingegen, wie er für einen NATO/RU-Krieg teilweise prognostiziert wird, käme vermutlich überraschend und würde gar nicht lange genug dauern, um im großen Stil zu mobilisieren.
Und auch das spricht für eine Teilung der Streitkräfte, weil sie für ihren Einsatz sehr unterschiedlichen Umständen und Bedingungen unterliegen, auch wenn letzten Endes ein gemeinsamer Einsatz unter der selben Führung stattfinden wird.
Zitat:Mir erschließt sich nicht wo jetzt genau der Vorteil liegt die Wehrpflicht in einer eigenen Teilstreitkraft zu organisieren.
Das ermöglicht z.B. die BW vollständig von territorialen Aufgaben zu befreien, weite Teile der SKB und des SanD aus ihr heraus zu lösen und somit den Weg frei zu machen für eine effizient aufgestellte Berufsarmee.
Es bietet aber eben auch gerade mit Blick auf die außermilitärischen Themen KDV/Ersatzdienst, gesellschaftliche Akzeptanz und Resilienz etc. deutliche Vorteile gegenüber WDL-Verbänden als Anhängsel des Berufsheeres.
Zitat:Und selbstverständlich sollten das dann nicht nur eine leichte Jägertruppe sein.
Es sollten sinnvollerweise nur solche Kräfte sein, die weder eine zeitintensive Ausbildung benötigen, noch auf kostenintensives Material angewiesen sind. Alles andere ist nicht entscheidend. Aber wenn das nicht gewährleistet wird, dann kann man nicht große Mengen junger Menschen durch dieses System durchschleusen und auch sinnvoll als Reservisten verwenden.
Das trifft natürlich auf Pionier- und Logistikkräfte in Teilen genauso zu wie auf leichte Infanterie, jedoch weniger auf Heeresflieger und Panzerkräfte.
Zitat:Oder aber man erspart sich diesen Aufwand und nennt das Ding halt nicht BGS und gliedert separate Wehrpflichtigenverbände ins Heer ein.
Die Organisation des Heeres wird so ungleich träger und aufgeblähter als bei einer separaten Organisation, die gezielt darauf zugeschnitten ist, nur die WDL auszubilden und zu beüben.
Es wäre sogar denkbar, den BGS einfach aus der SKB heraus zu entwickeln. Die anderen TSK ziehen sich vorher das raus, was sie unbedingt selbst brauchen und der Rest bildet das Fundament für den Aufbau des BGS. Und schon haben wir die BW deutlich verschlankt und damit beste Voraussetzungen, die Umwandlung zu einer echten Berufs- und Einsatzarmee zu Ende zu führen.
Aber eigentlich kann Quintus diese Dinge in seiner unvergleichlichen Art besser darlegen als ich.
Apropos @Quintus:
Sonderpolizei stößt mir allerdings auch problematisch auf in diesem Zusammenhang, ich wäre da eher bei Gendarmerie als international vergleichbare Einordnung des BGS zwischen Militär und Polizei.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch ein Teil der Feldjägeraufgaben diesem BGS 2.0 zufallen könnten.
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Häng dich da bitte nicht an einem Begriff auf - zumal ich diesen spezifisch eigentlich nur im Kontext der Anfänge des BGS verwendete. Es ist mir völlig egal wie man was nennt, es geht lediglich darum es möglich zu machen und was in Wahrheit darstellt. Und in Wahrheit wäre das keine Polizei. Das meinte ich ja als ich schrieb, dass es de facto keine Polizei wäre, völlig gleich was es de jure ist. Nenn es Gendamerie, nenn es Feldjäger, nenn es Grenzjäger, nenn es wie es dir bequemt. Als rechtliche Konstruktion, sozusagen als rechtliche Chimäre läuft das als Polizei, ist aber in der Realität keine und die Angehörigen hätten entsprechend auch keinen Status als Vollzugsbeamte. Und das geht rechtlich, da auch jetzt schon in den Polizeien heute Polizisten vorhanden sind die keine Vollzugsbeamten sind.
Grenzjäger war übrigens bis 1976 die Bezeichnung für bewaffnete Gruppen des BGS und ein Dienstgrad in diesem. Und in seinen Anfängen wurde der BGS nun mal halt als Sonderpolizei des Bundes bezeichnet, was eine bloße rechtliche Konstruktion war. Er ging ja in seiner Gründung aus einem Beschluss der Alliierten hervor, welche explizit eine Streitkraft für die Bundesrepublik vorsahen. Anfangs sollte er übrigens Staatsschutz heißen  und die USA machten den Vorschlag diese Truppe Republican Guards zu nennen
Zitier ich übrigens mal als der Zeitschrift Grenzjäger von 1955:
"Der Schutz der Grenzen in diesem weitgefaßtem Sinne ist immer eine militärische Aufgabe gewesen. Wenn sie durch das Grenzschutzgesetz der "Sonderpolizei des Bundes" übertragen wurde, so ist dies allein aus der außenpolitischen Situation erklärt. ..... Die Aufgaben der Truppe richten sich nach dem vermutlichen Gegner, d.h. der Gesetzgeber muss auch Entwicklung, Stärke, Zielsetzung, Bewaffnung und Ausrüstung desjenigen einkalkulieren, gegen den die Organisation geschaffen wurde."
"Hätten sich die Vorschläge die der Bundesverband in der Denkschrift vom 26. Juli 1954 über einen Ausbau des BGS in dem Zeitpunkt verwirklichen lassen, in dem die Bundesrepublik ein souveräner Staat wurde, so hätte heute der Bundesgrenzschutz den natürlichen Vorrang bei der Aufstellung der militärischen Streitkräfte, der ihm als erste nach dem Zusammenbruch gebildete Truppe zukommt."
Noch ein kaum bekannter Umstand: die hatten damals sogar noch explizit eine Hundertschaft die als leichte Pioniere aufgestellt war und eine Hundertschaft die dezidiert für den Bau von improvisierten Brücken ausgelegt war. Die hatten dann Übungen von Rosenheim wo sie stationiert waren über Nacht nach Göttingen zu verlegen um dort eine Pontonbrücke zu errichten. Was es nicht alles mal gab und was wir nicht alles mal konnten!
Zitat:
https://www.veko-online.de/archiv-ausgab...utzes.html
Zitat:Die Bundesregierung kannte die Stärken des BGS, weil sie Gerhard Graf Schwerin, einen ehemaligen General der Panzertruppe, beauftragt hatte, die „Sonderpolizei des Bundes“ auf Herz und Nieren zu prüfen. Dazu hatte er auch deren kurze Zeit zuvor durchgeführte „Donau-Übung“ begleitet. Er war voll des Lobes und erteilte den Grenzschützern den Ritterschlag, indem er feststellte, selbst motorisierte Kräfte der ehemaligen Wehrmacht hätten nicht an deren Leistung herangereicht.
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Also möchte Quintus Fabius den neuen BGS weiterhin als Polizei, Broensen dagegen ausdrücklich als Teilstreitkraft konstituieren.
Polizei hieße unter den gegeben verfassungspolitischen Realitäten, dass sich die Ausstattung auf leichte Infanteriewaffen beschränkt und Wehrpflichtige nicht ausschließlich bzw. nicht mal im Schwerpunkt in diesem Verband eingesetzt werden können.
Teilstreitkraft hieße, dass die Truppe nur im engen grundgesetzlichen Rahmen für Streitkräfte im Inneren eingesetzt werden kann. Gewonnen hätte man durch eine Neuschaffung des BGS damit nichts.
Vielleicht wäre es für Diskussion sinnvoll sich erst mal auf einen Ansatz zu einigen… und wenigstens noch halbwegs im Rahmen des politisch Denkbaren zu bleiben. Idealisierte Luftschlösser zu postulieren ist furchtbar einfach, Lösungen innerhalb des gegebenen politischen Handlungsspielraums einer Bundesregierung zu finden dagegen nicht.
Jedenfalls @Broensen, die Kolportierte Befreiung des Feldheeres von territorialen Aufgaben führt an dieser Stelle nicht zur einer Effizienz Steigerung, sondern entweder zu sinnbefreiten Doppelstrukturen und noch mehr Wasserkopf oder zur operativen Abhängigkeit des Heeres von Wehrdienst- und Reservestrukturen der SKB.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde,
- wenn diese Verbände im V-Fall genauso zur Bündnisverteidigung herangezogen werden sollen
- wahlweise dem Heer auch bei unpopulären Auslandseinsätzen zuarbeiten müssen oder einfach als auftragslose und teure Doppelstrukturen existieren,
- im Zweifelsfall der militärische Zwangsdienst an sich das eigentliche Problem darstellt
- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen
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Werter Nightwatch:
Zitat:Lösungen innerhalb des gegebenen politischen Handlungsspielraums einer Bundesregierung
Der gegebene politische Handlungsspielraum einer (aktuellen) Bundesregierung liegt weit weit unter dem möglichen gesetzlichen Handlungsspielraum. Wie schon geschrieben: würde man jedwede Diskussion hier auf das rein politisch real mögliche beschränken, würden wir gar nichts diskutieren sondern nur in 8 Jahren vermelden, dass die vor 6 Jahren bestellten Dingos immer noch nicht alle zugelaufen sind, sich dafür der Preis verdreifacht hat und man jetzt die erste Brigade mittlerer Kräfte einsatzbereit hat, mit 70% des notwendigen Materials. Was sollte das also bringen ?
Der aktuelle gegebene politische Handlungsspielraum ist derart eingeschränkt, versteinert, erstarrt und Handlungsunfähig, dass er praktisch gesehen das primäre Problem darstellt.
Vor allem anderen käme es also darauf an, den politischen Handlungsspielraum zu verändern, indem man einfacht nützt was schon da ist und was genutzt werden kann. Das betrifft eigentlich alle Bereiche, nicht nur die Frage der Sicherheitspolitik. Wir bräuchten nicht einmal neue Gesetze dafür.
Zitat:Polizei hieße unter den gegeben verfassungspolitischen Realitäten, dass sich die Ausstattung auf leichte Infanteriewaffen beschränkt
Der BGS hatte Spähpanzer mit 76mm Kanone, Panzerabwehrwaffen und 81mm Mörser sowie Transportpanzer. Und war de jure eine Polizei. Und mir würde schon viel weniger reichen.
Zitat:und Wehrpflichtige nicht ausschließlich bzw. nicht mal im Schwerpunkt in diesem Verband eingesetzt werden können.
Doch könnten sie. Das würde eine neue Form der Grenzschutzdienstpflicht problemlos hergeben.
Aber wir drehen uns bezüglich der rein rechtlichen Beurteilung im Kreis und diese ist in Wahrheit gar nicht so relevant. Du hast da eine Rechts-Interpretation, aber es könnte auch nach belieben anders interpretiert werden und der reine Gesetzestext gäbe es her es verschieden zu sehen.
Wirklich relevant ist in Wahrheit dein Argument bezüglich des gegebenen politischen Rahmens. Das Problem der Bundeswehr, wie der Personalgewinnung für diese, wie auch in Bezug auf alles was mit Sicherheitspolitik zu tun hat ist exakt dieser gegebene politische Handlungsspielraum, denn er ist ein weiten Teilen gar kein Handlungsspielraum, sondern wir müssten hier eher von einer gegebenen politischen Handlungsunfähigkeit sprechen.
Kein Handlungsspielraum, sondern Handlungsunfähigkeit ist das Problem und der Grund warum wir militärisch derart degeneriert sind.
In Bezug auf eine Re-Militarisierung der Gesellschaft möchte ich zudem zu bedenken geben, dass es viele indirekte und nicht direkt in Zahlen und Gesetzestexten greifbaren Fernwirkungen und indirekten Wirkungen gibt. Es geht gar nicht darum, dass dann ein Grenzjäger im Baltikum kämpft, sondern es geht um den gesamtgesellschaftlichen Einfluss solcher Konstrukte. Es geht nicht darum, dass dies unmittelbar bei Auslandseinsätzen nützt, sondern dass die Gesellschaft insgesamt kämpferischer wird und dass dadurch in dieser ein Zustand geschaffen wird, welcher der Bundeswehr indirekt erheblich nützt.
Insbesondere ginge es darum, darüber den politischen Handlungsspielraum für noch weitergehende Angelegenheiten deutlich aufzuweiten. Und auch das war exakt eine Rolle des BGS - er sollte nach den Vorstellungen der Westalliierten wie der Regierung der Bundesrepublik die Bevölkerung wieder in Richtung einer Armee bewegen, gedanklich, kulturell, gesellschaftlich. Man erinnere sich, was für Proteste es unmittelbar nach dem Krieg in Deutschland selbst gegen Wideraufrüstung gab und wie sehr man diese eigentlich ablehnte, nur um wenige Jahre später dann wieder mit der Hand an den Hosennähten stramm zu stehen. Es geht also vor allem auch um den kulturellen Einfluss den das hätte.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde, ..... (gründe)
Gerade eben weil diese "Sonderpolizei" rein de jure keine Streitkraft ist und damit nicht in Auslandseinsätze geschickt wird. Insbesondere:
Zitat:- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen
Ist genau dass diese beschränkte Sichtweise die wir überwinden müssen. Die Wahrscheinlichkeit massiver Terrorkampagnen oder gar eines vollumfänglichen Guerillakrieges hier in dieser Bundesrepublik sind größer als die Wahrscheinlichkeit eines ernsthaften vollumfänglichen Krieges mit der RF und die Verfassung wie auch die Gesamtheit dieses Staates sind nach Innen gerichtet erstaunlich schwach. Wie du es selbst auch schon geschrieben hast !
Zitat aus deinen Einträgen:
Zitat:Unser Grundgesetz bzw. unser Verfassungsrecht ist auf Angriffe aus dem Inneren nur unzureichend vorbereitet.
Zitat:Das der ganze Themenbereich innerer Notstand und Einsatz der Streitkräfte im Inneren längst neu geregelt werden müsste ist dagegen keine Frage.
Exakt auch darum geht es. Und ad extremum wortwörtlich um den Schutz der Grenzen. Es ist zu erwarten, dass eventuell regelrechte Völkerwanderungen stattfinden werden (Klimaveränderung, Zusammenbruch von Staaten am Mittelmeerraum, massive Kriege etc). Und man benötigt entsprechende Sicherheitsstrukturen um dann sein Staatsgebiet gegen die Masseneinwanderung von Millionen in kurzer Zeit halten zu können, Sicherheitsstrukturen welche die Bundeswehr nicht her gibt. Das wäre dann sogar ein Grenzschutz im ganz klassischen originären Sinne. Selbst rechtlich wäre die Bundeswehr dazu gar nicht in der Lage.
Zitat:- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen
Aber sehr viele hätten Bock die Grenzen dieses Landes gegen Millionen illegaler Einwanderer zu sichern oder sich gegen eine massive Terrorkampagne die das Land mit massivsten Anschlägen überzieht zur Wehr zu setzen.
Darüber hinaus hätten solche Einheiten selbst bei einem Krieg mit der RF im Baltikum hierzulande genug zu tun. Von der Bekämpfung entsprechender 5 Kolonnnen über die Sicherung der Bundeswehr-Anlagen, der Unterstützung der Bundeswehr bei allem hier im Inneren bis hin zur Rekrutierung neuer Soldaten für die Bundeswehr aus den Reihen dieser Organisation (Reserve) usw usf.
Als ob bei einem Krieg mit der RF in der Bundesrepublik keinerlei Bundeswehr-Präsenz mehr wäre und alles ins Baltikum verlegen würde !! Es gäbe auch hierzulande im Inneren dann immens viel zu tun, und auch genug Aufgaben für leichte Infanterie, allein schon was die ganzen Sicherungs- und Straßenverkehrsaufgaben angeht.
PS: Beschließend noch mal das wichtigste: Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen De Jure und De Facto. Nur weil etwas de jure eine Polizei ist, heißt das nicht, dass es der tatsächlichen Natur nach eine Polizei ist - und exakt das war beim ursprünglichen BGS bereits so der Fall und könnte daher rechtlich auch wieder so sein. Aber wie gesagt ist das Recht in keinster Weise das Problem hier.
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Hallo zusammen,
Bisher nur als stiller Mitleser hier im Forum unterwegs, möchte ich mich spätestens bei der jüngsten Diskussion um den BGS miteinbringen.
Während die öffentliche Darstellung der Bundespolizei die eigene Geschichte größtenteils nur unterschlägt, so scheint das Wort BGS bei der Bundeswehr ein Tabu-Thema zu sein.
Dabei ist die (zeitweise paramilitärische) Sonderpolizei des Bundes ein höchst interessantes Konstrukt seiner Zeit.
Das die Grenzschutzdienstpflicht durch eine existierende Rechtsgrundlage legitimiert wird, setzt dennoch einen parlamentarischen Beschluss sowie tiefgreifenden Änderungen in Organisation, Ausbildung und Auftrag bei der Bundespolizei voraus.
So stellt Nightwatch treffenderweise Fest:
(07.01.2024, 11:29)Nightwatch schrieb: Also möchte Quintus Fabius den neuen BGS weiterhin als Polizei, Broensen dagegen ausdrücklich als Teilstreitkraft konstituieren.
Polizei hieße unter den gegeben verfassungspolitischen Realitäten, dass sich die Ausstattung auf leichte Infanteriewaffen beschränkt und Wehrpflichtige nicht ausschließlich bzw. nicht mal im Schwerpunkt in diesem Verband eingesetzt werden können.
Teilstreitkraft hieße, dass die Truppe nur im engen grundgesetzlichen Rahmen für Streitkräfte im Inneren eingesetzt werden kann. Gewonnen hätte man durch eine Neuschaffung des BGS damit nichts.
Vielleicht wäre es für Diskussion sinnvoll sich erst mal auf einen Ansatz zu einigen… und wenigstens noch halbwegs im Rahmen des politisch Denkbaren zu bleiben. Idealisierte Luftschlösser zu postulieren ist furchtbar einfach, Lösungen innerhalb des gegebenen politischen Handlungsspielraums einer Bundesregierung zu finden dagegen nicht.
Die verfassungsrechtlichen Hürden für eine separaten Grenzschutzdienstpflicht sind wesentlich höher als bei einer Reaktivierung einer allgemeinen Wehrpflicht, welche dem Dienst im BGS/ Bundespolizei inkludiert.
Mit einer Erweiterung der Absatz 1. Artikel 12 GG auf jegliche Geschlechter ist dem Gesetz nicht hinzuzufügen. So kann die Wehrpflicht auch ausserhalb der Streitkräfte in Sinne einer Zivilverteidigung geleistet werden. Dies schließt den Dienst an der Waffe prinzipiell nicht aus.
Die Auswahl und Heranziehung von Hilfskräften in polizeilichen Verbänden sollte wie damals™ auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, Verfassungstreue und Qualifikation beruhen.
Zweck, Sinn und Unsinn und von polizeilichen Unterstützungskräften ist eine durchaus interessante Diskussion ebenso wie das frühere Konstrukt eines BGS-Polizisten mit Kombattantenstatus. Diese sollte aber losgelöst von der Wehrpflicht-Debatte geführt werden.
(07.01.2024, 11:29)Nightwatch schrieb: Jedenfalls @Broensen, die Kolportierte Befreiung des Feldheeres von territorialen Aufgaben führt an dieser Stelle nicht zur einer Effizienz Steigerung, sondern entweder zu sinnbefreiten Doppelstrukturen und noch mehr Wasserkopf oder zur operativen Abhängigkeit des Heeres von Wehrdienst- und Reservestrukturen der SKB.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde,
- wenn diese Verbände im V-Fall genauso zur Bündnisverteidigung herangezogen werden sollen
- wahlweise dem Heer auch bei unpopulären Auslandseinsätzen zuarbeiten müssen oder einfach als auftragslose und teure Doppelstrukturen existieren,
- im Zweifelsfall der militärische Zwangsdienst an sich das eigentliche Problem darstellt
- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen
Im Prinzip ist seitens der Bundeswehr durch die Aufstellung des Territorialen Führungskommandos und der sechs Heimatschutzregimenter der erste Schritt zum Wiederaufbau eines Territorialheeres getan.
Ebenso ist mit dem FDWL Heimatschutz ist ein Dienstmodell eingeführt, welches die Blaupause für einen neuen Grundwehrdienst darstellen könnte.
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(07.01.2024, 11:29)Nightwatch schrieb: Also möchte Quintus Fabius den neuen BGS weiterhin als Polizei, Broensen dagegen ausdrücklich als Teilstreitkraft konstituieren. Das stimmt nicht und ist auch vollkommen irrelevant, da hinter beiden Begriffen hier genau das gleiche stecken würde: Eine Sicherheitsorganisation, deren Aufgaben sich zwischen einer Berufsarmee und einer Polizei einordnen und die dabei auf einer verpflichtenden Ausbildung mit folgendem Reservistensystem beruht. Das kommt den Ursprungsaufgaben des BGS zum Zeitpunkt seiner Aufstellung schon recht nahe. Es geht um die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung mit militärischen Mitteln, zum Zwecke der Verteidigung gegen Angriffe von Außen, auch wenn diese im Inneren durchgeführt werden oder Auswirkung im Inneren haben. Wobei hier sogar noch zu diskutieren wäre, wann eine Bedrohung als von außen oder innen zu klassifizieren ist. Islamistischer Inlandsterrorismus bspw. ist von außen ins Land gebracht worden. Eine 5. Kolonne Moskaus wäre das ebenfalls, selbst wenn sie sich deutschnationalistisch tarnt. Von den Folgen cyberterroristischer Aktionen chinesischen Ursprungs ganz zu schweigen. Das sind alles Angriffe von außen, die die Sicherheit und Ordnung im Inneren gefährden, militärische Mittel zu ihrer Abwehr erfordern können, ohne dabei einen klassischen V-Fall auszulösen, in dem ein Gegner physisch geographische Grenzen überschreitet.
Es geht uns dabei weder um Polizeidienst mit Vollstreckungsbefugnissen, noch um eine weitere Teilstreitkraft innerhalb einer weiterhin dysfunktionalen Bundeswehr. Es geht um eine Organisation der Wehrhaftigkeit und Resilienz aus der Gesellschaft heraus, wie sie weder durch eine Polizei, noch durch eine moderne Einsatzarmee gewährleistet werden kann.
Die Begriffe Polizei und Streitkraft haben hier rein juristische Bewandtnis und wie auch deine Reaktion zeigt, ist das ein komplexes und hochrelevantes Thema in unserem System. Daher kann es sein, dass es aus rein juristischen Gründen bspw. erforderlich wäre, diese Organisation offiziell als Teilstreitkraft der Bundeswehr zu deklarieren oder umgekehrt ihr eben den Status einer Sonderpolizei/Gendarmerie o.ä. zu geben, um eine Gesetzeskonformität zu erreichen. Das hat aber nichts mit der Intention dahinter zu tun und auch nicht mit der Rechtfertigung, in diesem Zusammenhang eine Wehrpflicht wiedereinzusetzen. Beides ist eindeutig, juristische Begriffe hingegen sind dehnbar und können/müssen den Umständen angepasst werden.
Wir diskutieren hier im Kern darüber, wie so eine Wehrpflichtorganisation ausgeformt werden muss, damit sie der Intention des Grundgesetzes nicht zu wider läuft. Denn nur darauf kommt es an, da eine Umsetzung so oder so Grundgesetzänderungen und somit auch einen gesellschaftlichen und politischen Konsens erfordern würde. Ohne eine verfassungsändernde Mehrheit keine rechtssichere Wiedereinführung der Wehrpflicht bis der Russe an der Oder steht. Aber natürlich wird das deutlich einfacher, wenn man dafür auf vorhandene GG-Artikel und Gesetze zurückgreifen kann, wie eben bspw. durch das etablierte Konstrukt des BGS mit seinem historischen Kontext.
Ergo muss ein Konzept "nur" der Intention des Grundgesetzes im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung sowie internationalen Vereinbarungen und Rechtsstandards entsprechen. Weitergehende juristische Spitzfindigkeiten können durch neue Gesetzgebung oder -änderung geregelt werden und sind somit unerheblich, wenn auch lästig.
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(07.01.2024, 12:19)Quintus Fabius schrieb: Werter Nightwatch:
Doch könnten sie. Das würde eine neue Form der Grenzschutzdienstpflicht problemlos hergeben.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde, .....(gründe)
Gerade eben weil diese "Sonderpolizei" rein de jure keine Streitkraft ist und damit nicht in Auslandseinsätze geschickt wird. Insbesondere:
PS: Beschließend noch mal das wichtigste: Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen De Jure und De Facto. Nur weil etwas de jure eine Polizei ist, heißt das nicht, dass es der tatsächlichen Natur nach eine Polizei ist - und exakt das war beim ursprünglichen BGS bereits so der Fall und könnte daher rechtlich auch wieder so sein. Aber wie gesagt ist das Recht in keinster Weise das Problem hier.
Hallo Quintus Fabius,
In Teilen kann ich deine Argumentationsstränge nachvollziehen.
Deine Auffassungen bezüglich einer verfassungskonformen und praktikabeln Grenzschutzdienstpflicht jedoch nicht.
Alle deine Argumente sprechen jedoch für eine vollumfängliche Stärkung der Bereitschaftspolizeiverbände von Bund und Ländern.
Durch hybride Bedrohungsszenarien werden die juristischen Grenzen zwischen Kriminalität, Terror und Krieg mit hoher Sicherheit verwischt.
Dies spricht für die Aufstellung von Polizeiverbänden mit Kombatantenstatus wie einst der BGS bis 1994.
Der uneingeschränkte Einsatz jener Polizeibeamter (PVB) bei Grenzkontrollen, Risiko-Spielen, Hamas-Demos, etc wäre ein echter Nährwert für die innere Sicherheit unseres Landes.
Hingegen wäre die Aufstellung von paramilitärischen Grenzschutzverbänden mithilfe von Dienstpflichtige für den Einsatz im Inneren nicht nur verfassungmäßig hochbedenklich sondern auch wenig effektiv.
Vielmehr sollte über die Wiedereinführung der Wachtmeister-Laufbahn sowie dem PVB auf Zeit analog zum SaZ nachgedacht werden.
Denn der Polizei fehlt schon heute vorallem eins:
RESERVEN !
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(07.01.2024, 11:29)Nightwatch schrieb: Jedenfalls @Broensen, die Kolportierte Befreiung des Feldheeres von territorialen Aufgaben führt an dieser Stelle nicht zur einer Effizienz Steigerung, sondern entweder zu sinnbefreiten Doppelstrukturen und noch mehr Wasserkopf oder zur operativen Abhängigkeit des Heeres von Wehrdienst- und Reservestrukturen der SKB. Das sehe ich anders. Bei der Ausgliederung von SKB etc. aus der BW zur Aufstellung solch eines Systems von BGS und ggf. weiteren Organisationen, wie von mir aufgezeigt, würden natürlich die TSK sich einen gewissen Anteil ihrer Uniformträger zurückholen, allerdings nur gerade soviel, wie nötig, um das Aufgabenfeld IKM bewerkstelligen zu können. Denkbar wäre z.B. die Wiederaufstellung einer Heerestruppenbrigade auf Korpsebene, bestehend in etwa aus dem, was im Zielbild Heer als "Unterstützung von Kräften milOrgBer" bezeichnet wird. Währenddessen können bspw. all die Teile der Logistik, Feldjäger, ZMZ etc., die dafür zuständig sind, innerhalb Deutschlands für die BW und Verbündete Mobilität und Sicherheit zu gewährleisten, problemlos ausgelagert werden. Dazu kommen u.a. auch der Betrieb von Depots, aktuell für einen ernsthaften Krieg und dessen Folgen unzureichend vorhandene ABC- und Pionierfähigkeiten sowie sämtliche Anteile des zSanD, die nicht unmittelbar im Kampfeinsatz stehen müssen.
All das wären Aufgaben und Strukturen, die in der BW nicht benötigt werden, wenn diese sich allein auf IKM inkl. Abschreckung im Rahmen BV konzentrieren würde und für den V-Fall eben auf eine separate LV-Organisation zurückgreifen könnte. Beide könnten so ihre Strukturen nur an ihren jeweiligen Kernkompetenzen (IKM/LV) innerhalb des gemeinsamen Verteidigungsauftrags (BV) orientiert ausrichten. Das würde, in Verbindung mit einem optimierten Reservistensystem für die FWDL und SaZ, die Effizienz und Reaktionsfähigkeit unserer Bundeswehr definitiv erhöhen, während es zugleich auch Wehrfähigkeit und Resilienz im eigenen Land fördern würde.
Zitat:Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde,
- wenn diese Verbände im V-Fall genauso zur Bündnisverteidigung herangezogen werden sollen
...
- im Zweifelsfall der militärische Zwangsdienst an sich das eigentliche Problem darstellt
- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen
Das spricht aber gegen jede Wehrpflicht oder Bündnisverteidigung, nicht gegen das konkrete Konzept, denn der Bock wird nicht mehr werden, nur weil man in dem Satz die Buchstaben BGS streicht.
Es macht aber schon einen Unterschied, ob man zwangsweise zur zeitweiligen Personalnot-Linderung in der Berufsarmee herangezogen wird, deren Hauptwahrnehmung in der Öffentlichkeit geprägt ist durch out-of-area-Einsätze und Großgerät-Beschaffungs-Debakel, oder ob man für eine Reservistenorganisation ausgebildet wird, deren Aufgaben vor allem den unmittelbaren Schutz der eigenen Gesellschaft betreffen inkl. lokaler Verortung.
Zitat:- wahlweise dem Heer auch bei unpopulären Auslandseinsätzen zuarbeiten müssen oder einfach als auftragslose und teure Doppelstrukturen existieren,
Der Zwangsdienst und die Auslandseinsätze sollten auch nicht zusammenkommen. Das lässt sich durchaus vermeiden und auf Freiwilligkeit begrenzen, sofern nicht bereits innerhalb der Berufsarmee abgebildet oder ohnehin zivil zugekauft. Die meiste Zuarbeit liefe auf die Unterstützung von Übungen und Abschreckung im Bündnis hinaus, worin ich diesbezüglich keinen Konflikt erkennen kann.
Und auch zusätzliche Doppelstrukturen sehe ich da nicht entstehen. Maximal könnte es etwas anspruchsvoller werden, bestimmte Logistikleistungen abzurufen, weil sie eben in der anderen Organisation aufgehängt sind, dafür dann in größerem Umfang. Das lässt sich aber ebenso regeln. Das Heer hätte halt zum Einen wieder direkten Zugriff auf einige abgegebene Fähigkeiten und müsste im Gegenzug andere Dinge dann statt bei der SKB beim entsprechenden WDL-Dienst anfragen.
Die bisherigen Führungs- und Selbstverwaltungsstrukturen (Wasserkopf) der milOrgBer würden an die neuen WDL-Dienste überführt und wären dann dort vorhanden, statt im Heer, wo sie auch nicht durch neue Strukturen ersetzt würden.
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Bayern hat von jeher eine eingene Grenzpolizei , Einzige Ausnahme ist der Flughafen München, an dem die Bundespolizei für den Grenzschutz zuständig ist. Diese hieß zischendurch mal anders wurde auch mal aufgelöst für ein paar Jahre aber 2018 wieder aufgestellt. Also kann rein rechtlich schon mal jedes Bundesland die Sicherung seiner aussengrenze auch selber in die Hand nehmen. Das darauf verzichtet wird ist wohl eher finanzieller Natur. Das ganze natürlich ohne Wehrpflichtige , schon weil es Landesebene ist , aber aufstellen könnte jedes Bundesland mit aussengrenze eigentlich.
Zitat: Ist genau dass diese beschränkte Sichtweise die wir überwinden müssen. Die Wahrscheinlichkeit massiver Terrorkampagnen oder gar eines vollumfänglichen Guerillakrieges hier in dieser Bundesrepublik sind größer als die Wahrscheinlichkeit eines ernsthaften vollumfänglichen Krieges mit der RF und die Verfassung wie auch die Gesamtheit dieses Staates sind nach Innen gerichtet erstaunlich schwach. Wie du es selbst auch schon geschrieben hast !
Das ist aber genau das was die Bevölkerungen in mitteleuropa nicht wollen . Die usa lassen alle zwei Jahre eine Umfrage in Europa durchführen durch Pew . Eine bündnissverteidigung innerhalb der alten natoländer wird überall befürwortet, Aber in den größten Ländern Frankreich Italien Deutschland ist die Mehrheit gegen eine Verteidigung im Baltikum.Die Südeuropäer halten sich jetzt auch raus und . Mir will doch wohl keiner sagen das jemand daran glaubt das es bei der angekündigten Stationierung der Bw in Litauen um die Sicherheit dort geht? So naive wird ja wohl niemand sein.
Das Opfer von terroranschlägen wird man ja nicht einfach so als Staat. Wieviel Anteil an rechten oder linken terror in Deutschland von Staatseigentum kam werden wir wohl nie erfahren, aber er war auf jeden Fall nicht unerheblich. Und wenn ich überlege was uns in Afghanistan alles um die Ohren geflogen ist was Bauern ohne Schulbildung und Internet zusammengebaut haben will mir doch keiner erzählenndas ein „terrorist“ in Europa wo er ohne Probleme an Waffen und Sprengstoff ran kommen würde nichts anderes fertig bringt als mit einem LKW auf einen Weihnachtsmarkt zu fahren.
Für einen bundeswehreinsatz nach einem cyberangriff brauch man auch keinen V-Fall , so geschehen im Jahr 2022 auf das landratsamt bitterfeld wo die CIR auf amtshilfeersuchen im Einsatz war.
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(07.01.2024, 20:58)Broensen schrieb: ... Ausgliederung von SKB etc. aus der BW ... gerade soviel, wie nötig, um das Aufgabenfeld IKM bewerkstelligen zu können. Denkbar wäre z.B. die Wiederaufstellung einer Heerestruppenbrigade auf Korpsebene, bestehend in etwa aus dem, was im Zielbild Heer als "Unterstützung von Kräften milOrgBer" ... BW nicht benötigt werden, wenn diese sich allein auf IKM inkl. Abschreckung im Rahmen BV konzentrieren würde und für den V-Fall eben auf eine separate LV-Organisation zurückgreifen könnte. Beide könnten so ihre Strukturen nur an ihren jeweiligen Kernkompetenzen (IKM/LV) innerhalb des gemeinsamen Verteidigungsauftrags (BV) orientiert ausrichten. ... Wehrfähigkeit und Resilienz im eigenen Land fördern würde. ... Zwangsdienst und die Auslandseinsätze sollten auch nicht zusammenkommen.
Also so neu kommen mir diese Ausgliederungsgedanken jetzt nicht vor. Ich erinnere mich da an RAD (das R würde immer noch passen, aber an die Fahnen müssten wir nochmal ran), OT und THW die auch vom Militär ausgegliedert wurden.
Das war aber nicht den Wünschen der Planer geschuldet, sondern den Restriktionen aus Versailles.
Haben wir da etwa immer noch Bedingen der Siegermächte die unverrückbar im Raum stehen, ich frag für einen Freund?
Das die abschreckende Wirkung einer Millionen Mann starken LV gänzlich im leeren verpufft, wen da noch ganz Polen zwischen den Landesgrenzen ist, ist keine neue Erkenntnis von mir.
Macht euch endlich klar das man als Mittelnation in einem Bündnis wie NATO oder EU nur zur Abschreckung beiträgt wen man auch eine Abschreckende Militärpräsenz auf dem gesamten Bündnisgebiet präsentieren kann (z.B. 2Mio Deutsch unter Waffen werden an die Polnische Ostgrenze verlegt um den Blick auf Russische Manöver zu genießen).
"Wehrfähigkeit und Resilienz fördern" Ist hoffentlich kein Zitat Deutscher Politiker. Denn in einem Land in dem Taschenmesser mit mehr als 4cm Klingenlänge als Waffe gelten, muss ich das als Auszug aus dem Tourneeprogramm von Mario Barth/ Dieter Nuhr/.... werten.
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Gartengrenadier:
Vorab herzlich willkommen im Forum !
Zitat:Durch hybride Bedrohungsszenarien werden die juristischen Grenzen zwischen Kriminalität, Terror und Krieg mit hoher Sicherheit verwischt.
Sehe ich ebenso. Und meiner Ansicht nach liegt darin etwaig sogar ein größeres Risiko für unsere Sicherheit als in äußeren Feinden. Und die aktuellen Sicherheitsstrukturen haben wenig Antworten darauf, vor allem fehlt es hier an der dann notwendigen Quantität.
Zitat:Zweck, Sinn und Unsinn und von polizeilichen Unterstützungskräften ist eine durchaus interessante Diskussion ebenso wie das frühere Konstrukt eines BGS-Polizisten mit Kombattantenstatus. Diese sollte aber losgelöst von der Wehrpflicht-Debatte geführt werden.
Auch da kann ich zustimmen. Aber ich würde das nicht so sehr als eine Entweder - Oder Frage ansehen. Man kann diesen Bereich zum einen im Kontext einer Dienstpflicht diskutieren, als auch zusätzlich völlig losgelöst davon für sich allein. Das schließt sich ja nicht gegenseitig aus (in der bloßen Diskussion). Man muss ein Thema meiner Meinung nach jeweils von mehreren verschiedenen Seiten aus angehen, betrachten, durchdenken. Ich bin da auch oft gar nicht so festgelegt, wie es meine Ausführungen hier vielleicht erscheinen lassen. Erst wägen, dann wagen.
Zitat:deine Argumente sprechen jedoch für eine vollumfängliche Stärkung der Bereitschaftspolizeiverbände von Bund und Ländern.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten die genannte Problemstellung anzugehen und ja, man könnte dies auch mit einer deutlichen Stärkung der Bereitschaftspolizeien lösen. Und auch diese waren ja früher wesentlich militärischer ausgerichtet, hatten Sturmgewehre, Gewehrgranaten, gurtgefütterte Maschinengewehre und übten in Bezug auf militärische Vorgehensweisen. Das ist heute ja weitgehend in Vergessenheit geraten, ebenso dass ein eine eigene deutsche Counterinsurgency Doktrin gab, in Form des sogenannten Polizeikampfes.
https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeikampf
Das Problem welches ich mit einer Stärkung von geschlossenen Einheiten der Polizei in diesem Kontext habe ist, dass diese gerade eben nicht aus Wehrpflichtigen bestehen. Das hat bei mir vor allem auch ideoloigsche Gründe und das Ideal des bewaffneten Bürgers als Grundbaustein und Fundament des Staates. Desweiteren ist es meiner Meinung nach ein wertvolles Regulativ, wenn Kräfte die im Inneren eingesetzt werden eben Wehrpflichtige sind und damit selbst aus dem Volk entstammen.
Zitat:Hingegen wäre die Aufstellung von paramilitärischen Grenzschutzverbänden mithilfe von Dienstpflichtige für den Einsatz im Inneren ....... wenig effektiv.
Warum?
Denn meiner Meinung nach hängt die Effektivität vor allem davon ab, wie ich ausgebildet werde, was ich kann und was für Einsatzkonzepte und Taktiken man hat und wie die Doktrin insgesamt ist usw.
Von daher kann fast jeder Verband sowohl effektiv als auch ineffektiv sein. Heute ist beispielsweise die Polizei in dieser Bundesrepublik meiner Einschätzung nach und von dem was ich bei Übungen usw. dabei selbst gesehen habe wenig effektiv in Bezug auf diese Problemstellung. Die können mit irgendwelchen Softair-Kiddies mit der Pistole von Papi fertig werden, aber ernsthafte Terroranschläge würden die Polizeien hierzulande extrem schnell über ihre Grenzen bringen.
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